AboAbonnieren

Bewährung widerrufenKölner Rocker muss wegen Schießerei doch noch ins Gefängnis

Lesezeit 2 Minuten
schiesserei_koeln

Der Angeklagte beim ersten Prozess im Amtsgericht mit seinem Verteidiger Sebastian Schölzel.

Köln – Nach einer Schießerei in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs steht nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) nun ein endgültiges Urteil fest. Demnach muss ein ehemaliges Mitglied der Rocker-Gruppierung Hells Angels für ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis. Nachdem der Angeklagte zunächst Bewährung erhalten hatte, erfuhr der Prozess eine kuriose Wendung.

Köln: Schusswechsel auf der Straße nahe Hauptbahnhof

Der 32-jährige Beschuldigte war am 4. Januar 2019 in einem Steuerberater-Büro zufällig auf seinen Rivalen, den damaligen Bandidos-Boss Aykut Ö. (34) getroffen. Es kam zu Handgreiflichkeiten, wonach die Kontrahenten auf der Straße zu Waffen gegriffen hatten. Ein Schusswechsel schloss sich an, getroffen wurde aber niemand. Der Hells Angel nutzte einen nicht registrierten Revolver.

Im ersten Durchgang vor dem Amtsgericht hatte der Schütze wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Körperverletzung zwei Jahre Haft auf Bewährung erhalten. Zu milde, meinte die Staatsanwaltschaft und ging in Berufung, auch der Angeklagte wehrte sich. Vor dem Landgericht wurde die Strafe um sieben Monate abgemildert – doch gleichzeitig die Bewährung versagt.

Kölner Oberlandesgericht sieht keine Rechtsfehler

Und das war rechtens, entschied nun das Oberlandesgericht. „Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, so OLG-Sprecher Georg Winkel. Heißt, der ehemalige Rocker muss doch noch ins Gefängnis. Da er einem festen Job nachgeht und in geordneten Verhältnissen leben soll, kann er die Strafe aber womöglich im offenen Vollzug ableisten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Verteidiger Sebastian Schölzel kritisiert, dass das Landgericht zwar alle von ihm vorgebrachten Milderungsgründe angenommen hat, wie ein Geständnis, die Versöhnung mit dem Kontrahenten und ein danach straffreies Leben. Mit dem Verweis auf die „Verteidigung der Rechtsordnung“ habe man seinem Mandanten die Bewährung aber noch regelrecht durch die Hintertür genommen.

Anwalt spricht von wachsweicher und gefährlicher Vorschrift

Verteidiger Schölzel will dem Gericht in diesem Zusammenhang keine Willkür vorwerfen, spricht aber von einer „gefährlichen Vorschrift, die nicht greifbar, kaum anfechtbar und letztlich wachsweich ist.“ Richterin Sylvia Sella-Geusen hatte damit argumentiert, dass eine Schießerei auf der Straße das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtige. Daher sei Bewährung in dem Fall ausgeschlossen.

aykut_ö_köln2

Der ehemalige Kölner Bandidos-Boss Aykut Ö. sitzt mittlerweile im Gefängnis.

Bereits im Gefängnis befindet sich der zweite Beteiligte der Schießerei. Aykut Ö. soll sich zunächst mit mehreren Entschuldigungen vor dem Haftantritt gedrückt haben, dann war er nach Spanien geflüchtet. Erst vor rund einem Monat war der ehemalige Rocker-Boss in Marbella festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Den angedachten offenen Vollzug hat Ö. sich damit verbaut.