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Nach Kölner UrteilKindesmissbrauch per Livechat – OGS-Betreuer wehrt sich gegen Haftstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte Norman S. (55) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Der Angeklagte Norman S. (55) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Die Verteidiger Frank Hatlé und Maximilian Klefenz sehen das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Der wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilte OGS-Betreuer Norman S. (55) wehrt sich gegen die vom Landgericht Köln ausgesprochene Strafe von elf Jahren Gefängnis. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat der Beschuldigte am Mittwoch über seine Verteidiger Frank Hatlé und Maximilian Klefenz Revision zum Bundesgerichtshof Karlsruhe eingelegt.

Köln: Zum sexuellen Missbrauch via Livestream animiert

Nach den Feststellungen des Gerichts am vergangenen Freitag hatte der verurteilte Betreuer an einer Grundschule im Bezirk Mülheim per Internetchat den Kontakt zu mehreren offenbar in Armut lebenden Müttern auf den Philippinen aufgenommen und diese für eine Bezahlung von je knapp 30 Euro dazu animiert, ihre Kinder zu missbrauchen. Der 55-Jährige habe das über Livestreams verfolgt.

Die Taten wiesen auf eine massive sexuelle Störung des Beschuldigten hin, hatte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in der Urteilsbegründung erklärt. Sadistisch und moralisch höchstverwerflich habe der Mann gehandelt. Im krassen Widerspruch zu dem, wie ihn Bekannte und Kollegen über Jahre erlebten hatten – stets freundlich, hilfsbereit und zuverlässig sei er gewesen.

Köln: Verteidiger sehen Recht auf faires Verfahren verletzt

Norman S. hatte die Vorwürfe über seine Verteidiger zurückgewiesen. Bei einer Razzia sichergestellte Chatverläufe auf dem Laptop seien nicht zu verwerten, da die Durchsuchung in der Wohnung im Agnesviertel auf „halbgaren Hinweisen“ aus den USA beruht habe. Auch sei eine reine „Verbalerotik“ möglich. Der Richter sah es anders und verwendete auch entlarvende Äußerungen, die bei der Festnahme erfolgten, gegen den Angeklagten.

„Das Gericht hat es unterlassen, die philippinischen Chatpartner zu ermitteln und zu vernehmen, obwohl es die Verteidigung beantragt hatte“, sagen die Anwälte Hatlé und Klefenz. Durch ein amerikanisches Ermittlungsverfahren sei das wahrscheinlich möglich gewesen. Dadurch sei das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren verletzt worden. Nun muss der BGH darüber entscheiden.

Köln: Auch diverse Videos mit Kinderpornografie gefunden

Auch Richter Kaufmann hatte auf den außergewöhnlichen Umstand hingewiesen, dass die Opfer und Mittäter namentlich nicht bekannt seien. Durch die Chatprotokolle hätten diese nicht ermittelt werden können. Letztlich hätte aber das gereicht, was auf dem Rechner des Angeklagten gefunden worden sei – neben den Chats auch diverse Videos mit schlimmstem kinderpornographischen Inhalt.

Dass zu den Täterinnen und Opfern nicht mehr bekannt wurde, könnte Norman S. aber auch strafrechtlich genutzt haben. So konnte das Gericht in einigen Fällen nicht feststellen, ob es tatsächlich zu realem Missbrauch gekommen war. Die Anklage sprach etwa auch von schweren Verletzungshandlungen oder Handlungen mit Tieren, die der 55-Jährige per Chat gefordert habe.