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„Sadistisch, sexuell gestört“Kölner OGS-Betreuer muss wegen Anstiftung zum Missbrauch lange in Haft

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte Norman S. (55) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Der Angeklagte Norman S. (55) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Der Vorsitzende Richter fand in seiner Urteilsbegründung sehr deutliche Worte für den beschuldigten 55-Jährigen.

Ein OGS-Betreuer an einer Grundschule im Stadtbezirk Mülheim muss wegen der Anstiftung zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch per Livestream für elf Jahre ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach von einem Doppelleben des Mannes. Der von Bekannten als freundlich und hilfsbereit beschriebene Mann habe nachts am PC seine sadistische Seite gezeigt.

Kölner soll schlimmste Missbrauchsanweisungen gegeben haben

Nach den Feststellungen des Landgerichts habe der 55-Jährige Norman S. im Internet ganz gezielt nach Möglichkeiten gesucht, seine offensichtlich pädophilen Interessen auszuleben. Über eine Datingseite auf den Philippinen habe er Kontakte zu Müttern bekommen, die gegen Bezahlung zum sexuellen Missbrauch ihrer Kinder bereit gewesen seien. Im Einzelfall für umgerechnet 30 Euro.

Zahlreiche sichergestellte Chatverläufe belegen laut Gericht, dass Norman S. die schlimmsten Missbrauchsphantasien geäußert habe. Von Hunden etwa war die Rede und dem Verspeisen von Exkrementen. Was davon tatsächlich umgesetzt wurde, blieb teilweise offen. In einem Fall habe der Angeklagte eine Mutter dazu gedrängt, einen Kugelschreiber in die Harnröhre der Tochter einzuführen. Erlittene Schmerzen des Kindes hätten ihn nicht interessiert.

Kölner Richter: Spricht für massive sexuelle Störung

Das Verhalten spreche für eine massive sexuelle Störung, sagte der Richter, die Taten hätten eine ausgeprägte sadistische Komponente. „Wie kann man auf so grausame Weise solche Phantasien inszenieren, während die eigenen Kinder nebenan schlafen und Sie dann paar Stunden später Grundschulkinder betreuen“, fragte Richter Kaufmann in Richtung des nun Verurteilten.

„Warum erheben Sie sich so über diese Kinder, die Sie da gequält haben? Haben Sie jede moralische Orientierung verloren?“, fragte der Richter weiter. Die Antworten müsse Norman S. nun selbst in Angriff nehmen, am besten im Rahmen einer Therapie. Zeit dazu habe er im Gefängnis jetzt. „Aber dann muss man sich mit seinen begangenen Taten auch auseinandersetzen“, so der Richter.

Köln: OGS-Betreuer wies Vorwürfe über die Verteidiger zurück

Über seine Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé hatte der Mann die Vorwürfe pauschal bestreiten lassen. Im Rahmen einer Durchsuchung hatte er aber selbst eingeräumt, Urheber der Chats zu sein. „Das könnte man falsch verstehen“, hatte er den Ermittlern mitgeteilt. Er sei nur an Sex von Müttern mit ihren volljährigen Töchtern interessiert. Der Richter schüttelte dazu nur mit dem Kopf.

Die von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Variante einer bloßen „Verbalerotik“ bezeichnete der Richter als lebensfremd. Zwar existierten die Livevideos nicht mehr, doch die Chats und passende Zahlungen seien eindeutig. Viele Jahre war der Beschuldigte zuvor beanstandungslos als OGS-Betreuer tätig. Seit knapp einem Jahr sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.