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Zum Missbrauch angestiftet?Kölner OGS-Betreuer bei Razzia: „Chats, die man falsch verstehen könnte“

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte Norman S. (54) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Der Angeklagte Norman S. (54) beim Prozessauftakt mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Frank Hatlé.

Die Verteidiger sehen keinerlei Beweis und wollen ein Gutachten.

Mit einem neuen Beweisantrag wollen zwei Rechtsanwälte einen Freispruch für den wegen Anstiftung zum Kindesmissbrauch beschuldigten OGS-Betreuer erreichen. Der bei einer Razzia sichergestellte Laptop des Mannes, auf dem Kinderpornografie und abartige Chatverläufe gefunden worden, sei gehackt worden. Das soll nun ein IT-Experte per Gutachten bestätigen.

Köln: Abartige Chats auf Laptop von OGS-Betreuer gefunden

Dem Teamleiter einer OGS-Gruppe an einer Grundschule im Bezirk Köln-Mülheim wird vorgeworfen, über das Chatprogramm Skype mit vorwiegend alleinerziehenden Müttern auf den Philippinen gechattet, sie gegen Bezahlung zur Vornahme sexueller Handlungen an ihren Kindern aufgefordert zu haben. Auch soll Thema im Chat gewesen sein, den Kindern schwere Verletzungen zuzufügen.

Als Beispiele dienten beim Prozess im Landgericht diverse Chatverläufe, die Ermittler vom Computer des Angeklagten abgefilmt hatte. Inhalt war, dass Frauen ihre Söhne und Töchter missbrauchen sollten. In einem Chat war auf Englisch von „Cut the Tongue“ die Rede. Die Dolmetscherin war sich unsicher, ob hier im Kontext „Schnitt in die Zunge“ oder gar „Zunge abschneiden“ gemeint war.

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Kölner Anwälte: Kein Beweis für tatsächlichen Missbrauch

Der Chat suggeriert, dass die Mutter bereit dazu war, ihre Tochter zu verletzen, da sie sich das Schulgeld für diese nicht leisten konnte. Eine andere Frau wollte ihren Sohn zu sexuellen Handlungen überreden, um diesem ein Trikot und Sportschuhe kaufen zu können. Für durchgeführte Missbrauchshandlungen soll eine Zahlung von umgerechnet bis 80 Euro im Raum gestanden haben.

Die Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé argumentieren, dass es keinen Beweis für tatsächlich durchgeführten Missbrauch gebe. Namen von Opfern seien nicht bekannt. Zwar existierten Chatverläufe, aber kein Videomaterial dazu. Es könnte sich also auch um sadistische Phantasien handeln, die Anwälte nutzten zur Umschreibung mehrfach das Wort „Verbalerotik“.

Köln: Aussagen gegenüber Ermittlern bei Razzia

Bei der Razzia im vergangenen November hatte der Angeklagte den Laptop angesprochen und sinngemäß geäußert: „Da gibt es Chats, die man falsch verstehen könnte.“ Zu veranlassten Zahlungen soll er erklärt haben, Familien auf den Philippinen zu unterstützen. Der langjährige OGS-Betreuer sitzt seither in U-Haft. Übergriffe im Bereich der Grundschule wurden von der Polizei nicht festgestellt.

Die Aussagen bei der Durchsuchung dürften nicht verwertet werden, so die Verteidiger. Und selbst wenn der Mandant einzelne Chats selbst geführt hätte, so könnten Hacker für weitere Gespräche per Skype verantwortlich sein. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Laptop durch einen Virus verseucht war. Das soll nun ein Experte bestätigen, so der Antrag der Anwälte. Der Prozess wird fortgesetzt.