Verteidiger Salih Kocak bezeichnet das Urteil gegen seinen Mandanten als „zu hart“.
Kölner LandgerichtEntführer von Psychologin wehren sich gegen Hafturteil – Auch Anklägerin mit Revision
Der bizarre Kriminalfall um die von ihrem früheren Patienten entführte Kölner Psychotherapeutin geht in die nächste Instanz. Nach dem Hafturteil gegen zwei Angeklagte haben die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidiger Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Die Anklägerin hatte härtere Strafen gefordert, die Anwälte hingegen eine milde Sanktion für ihre Mandanten.
Köln: Patient und Komplize wollten „Schmerzensgeld“ erpressen
Der ehemalige Patient hatte elf Jahre Gefängnis erhalten, sein Lebensgefährte als Mittäter achteinhalb Jahre. Oberstaatsanwältin Daniela Fuchs wollte für beide Angeklagten die gleiche Sanktion von zwölf Jahren Haft. Richter Thomas Stollenwerk hatte den Tatbeitrag des Komplizen, der vom Partner manipuliert worden sei und „aus Liebe“ gehandelt habe, aber als geringer eingestuft.
„Die hat meine Seele vergewaltigt“, so hatte der 40-jährige Jurist über die aus seiner Sicht gescheiterte Therapie bei der Psychologin gesprochen. Er überzeugte seinen 56-jährigen Lebenspartner, einen gelernten Krankenpfleger, bei der Frau ein Schuldeingeständnis und „Schmerzensgeld“ zu erpressen. Gemeinsam schmiedete man den Plan einer Entführung.
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Kölner Verteidiger bezeichnet Urteil als „zu hart“
In der Praxis überwältigten die Männer die Therapeutin, betäubten sie und steckten sie in eine enge Kiste. So brachten sie das Opfer in eine Wohnung in Niehl. Der Pfleger legte der Frau einen Venenzugang, um ihr Beruhigungsmittel einzuflößen. Erst am nächsten Tag ließ der frühere Patient die Frau gehen – nachdem sie schriftlich eine Geldzahlung von 1,5 Millionen Euro zugesagt hatte.
Verteidiger Salih Kocak bezeichnet die Bestrafung von elf Jahren Haft für seinen Mandanten als „zu hart“. Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass der 40-Jährige sein Opfer freiwillig habe gehen lassen und seine Geldforderung damit faktisch aufgegeben habe. Es liege daher laut Gesetz eine „tätige Reue“ vor, die laut Kocak eine mildere Bestrafung gerechtfertigt hätte.
Opfer-Anwältin: „Die Angst ist ihr ständiger Begleiter“
Verteidigerin Petra Wunsch hatte sich kurz nach dem Urteil noch vergleichsweise zufrieden mit dem Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Mandanten gezeigt, immerhin dreieinhalb Jahre weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sie wolle nun die schriftlichen Urteilsgründe vom Landgericht abwarten und dann gemeinsam mit dem Mandanten das weitere Vorgehen besprechen.
Bestätigt der BGH das Urteil nicht, käme es zur neuen Verhandlung in Köln. Dann könnten die Strafen härter oder milder ausfallen. Für das Opfer heißt es, dass die juristische Hängepartie weitergeht. Während der Urteilsverkündung hatte die Psychologin geweint. Die Tat vom Oktober 2023 habe seelische Narben hinterlassen, „die Angst ist ihr ständiger Begleiter“, sagte die Opfer-Anwältin.