Der Angeklagte war zuletzt zehn Jahre an einer Kölner Grundschule tätig.
Prozess in KölnAnstiftung zum Kindesmissbrauch – hohe Haftstrafe für OGS-Betreuer gefordert
Ein langjähriger OGS-Betreuer an einer Grundschule in Köln-Mülheim soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für elf Jahre ins Gefängnis. Die Anklägerin zeigte sich überzeugt davon, dass der Mann ein Doppelleben geführt habe. Denn nach Dienstschluss soll der 54-Jährige am Laptop für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern am anderen Ende der Welt gesorgt haben.
Kölner soll Missbrauch per Livechat gefordert haben
Über einen Videochat habe der Angeklagte mit Frauen auf den Philippinen kommuniziert und sie zum Missbrauch der eigenen Kinder angestiftet. Immer wieder soll der Beschuldigte kleine Geldbeträge an die in armen Verhältnissen lebenden Frauen überwiesen haben. Was er laut Anklage forderte, war pervers.
Als Beweismittel gilt der sichergestellte Computer des Beschuldigten, auf dem diverse Chats dokumentiert waren. Videos oder Mitschnitte von Liveübertragungen per Webcam existieren nicht. Die Staatsanwältin zeigte sich jedoch überzeugt davon, dass die dort beschriebenen und geforderten Missbrauchshandlungen auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wurden.
Köln: Angeklagter habe völlig gefühllos gehandelt
Zwar gibt es keine gesicherten Liveaufnahmen, auf dem Laptop des OGS-Betreuers fanden die Ermittler nach einer Wohnungsdurchsuchung im vergangenen November auf der Neusser Straße aber diverse Videos mit kinderpornographischem Material. Ein offenbar von einer Philippinerin zugesandtes Video vom Missbrauch ihrer Kinder passe zu den im Chat geforderten Praktiken.
Absolut gefühllos habe der Angeklagte in den Chats immer schlimmere sexuelle Handlungen gefordert. Eine Mutter habe er zum Weitermachen aufgefordert, obwohl diese von großen Schmerzen ihrer Tochter berichtet habe. Für „Kleinstbeträge“ habe er seine Phantasien umsetzen lassen, von „drei Tage Show mit der ganzen Familie“ für umgerechnet 25 Euro war die Rede.
Kölner Verteidiger fordern Freispruch für OGS-Betreuer
Im Gericht hatte der 54-Jährige, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, zu den Vorwürfen geschwiegen. Bei seiner Festnahme hatte er aber gegenüber Polizisten geäußert, dass sich auf seinem Laptop Chats befänden, „die man falsch verstehen könnte“. Auch habe er Sachen geschickt bekommen, die er nie gewollt hätte. Damit waren offenbar die Videos gemeint.
Die Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé forderten einen Freispruch. Es sei nicht widerlegt, dass es sich bei den Chats um bloße „Verbalerotik“ gehandelt haben könnte, womöglich als Rollenspiel unter Erwachsenen. Auch sei die Durchsuchung unrechtmäßig erfolgt, weshalb die Beweismittel nicht verwertbar wären. Das Urteil in der Sache soll in zwei Wochen fallen.