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Auf der FluchtKita-Einbrecher klettert auf Baum – Kölner Beamte setzen Polizeihund ein

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Angeklagte beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Nun musste der Beschuldigte sich vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Ein vorbestrafter Einbrecher hatte sich als nächstes Tatobjekt mal wieder einen Kindergarten ausgesucht. Nachdem der 27-Jährige in die Räume eingedrungen und Beute gemacht hatte, löste er aber offenbar einen Alarm aus. Polizisten eilten zum Tatort in die De-Gasperi-Straße in Merheim – und fanden den Mann auf einem Baum. Nun musste der Täter sich vor Gericht verantworten.

Köln: Kindertagesstätte mit Brecheisen aufgebrochen

Mit einem blauen Brecheisen, so der Staatsanwalt, habe der Angeklagte sich im August Zutritt zu der Kindertagesstätte verschafft. Der Mann durchsuchte die Räumlichkeiten und schnappte sich ein Samsung Galaxy Tablet mit einem Neuwert von 280 Euro. Bereits beim Verlassen der Kita bemerkte er offenbar die heranrückende Polizei. Seine Flucht endete danach auf dem nächstgelegenen Baum.

Mittels Diensthund spürten die Beamten den Einbrecher daraufhin in luftiger Höhe auf. „Verpisst euch, ich will schlafen“, rief der 27-Jährige laut Akten. Dann fiel ihm das Tablet herunter. „Wenn das Gerät von Apple gewesen wäre, dann könnte man sagen: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“, kommentierte Verteidiger Sebastian Schölzel den Vorgang beim Strafprozess im Amtsgericht Köln.

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Köln: Stimmen im Kopf hätten zum Einbruch geführt

Den Tatvorwurf des Einbruchdiebstahls in der Nacht räume der Mandant vollumfänglich ein, so der Anwalt weiter. „Es ist richtig, dass er da unterwegs war, obwohl er in der Kita nichts zu suchen hatte“, sagte Schölzel. Dem Angeklagten sei es aber – anders als in der Anklageschrift formuliert – nicht um Gewinnstreben gegangen. Vielmehr hätten ihn Stimmen im Kopf zu der Tat motiviert.

„Er hat jetzt aber eingesehen, dass seine Krankheit sehr behandlungswürdig ist“, erklärte der Anwalt. Der Mandant höre immer wieder imperative Stimmen und Geräusche, die ihm vorgeben, was er zu tun habe, „und das belastet ihn sehr“. Er sei schon einmal in einer Tagesklinik in psychiatrischer Behandlung gewesen und wolle diese Therapie wieder aufnehmen und intensivieren.

Eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger als Ziel ausgegeben hatte, sah der Staatsanwalt hingegen nicht. Er verwies auf die vorhandenen Vorstrafen und laufenden Bewährungen. So war der Angeklagte bereits in eine andere Kindertagesstätte eingebrochen, wollte dort einen Tresor mit einer Geldkassette darin knacken. Das gelang ihm aber nicht. Der Ankläger beantragte ein Jahr Gefängnis.

Köln: Verteidiger kritisiert den Staatsanwalt

Verteidiger Schölzel kritisierte, dass der Staatsanwalt die Haftstrafe auch deshalb gefordert hatte, da er ein Gutachten zur Krankheitsgeschichte und die alten Urteile nicht kenne und daher keine positive Sozialprognose stellen könne. „Das kann man nicht zu Ungunsten des Angeklagten auslegen, sondern allenfalls zu seinen Gunsten“, so der Anwalt.

Am Ende folgte die Richterin dem Verteidiger, verhängte ein Jahr Haft auf Bewährung. Der 27-Jährige wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen. Als Bewährungsauflage muss der Mann sich nun mit Nachdruck und unter Kontrolle einer Bewährungshelferin um die Wiederaufnahme der Therapie kümmern.