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In Köln angeklagtNippeser Kiosk-Betreiber bestreitet sexuellen Übergriff auf Kundin

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amtsgericht

Der Fall wird vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Die Staatsanwaltschaft hat einen Kiosk-Betreiber aus Nippes wegen sexueller Nötigung angeklagt. Der 39-Jährige ist beschuldigt, eine ihm bekannte Kundin in seinem Geschäft eingeschlossen und diese unsittlich berührt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, vielmehr habe er der jungen Frau lediglich helfen wollen. Der Anwalt warf dem mutmaßlichen Opfer eine Falschaussage vor.

19-Jährige erstattet Anzeige gegen Kölner Kiosk-Betreiber

Im März vergangenen Jahres hatte die 19-Jährige den Kiosk des Mannes aufgesucht, nachdem diese sich mit ihrem Freund gestritten haben soll, womöglich auch körperlich. Der Angeklagte hatte bei der Polizei ausgesagt, eine blutende Hand der jungen Frau versorgt zu haben. Weder habe er dieser wie angeklagt seinen Penis gezeigt, noch soll er versucht haben sie zu sexuellen Handlungen zu drängen.

Nachdem der Kiosk-Besitzer die Tür abgeschlossen hatte, seiner Aussage hin auf ihren Wunsch hin, hatte die Frau noch kurz mit ihrem Freund telefoniert, sie soll ihr Unbehagen geäußert haben. Der Freund der Geschädigten hatte daraufhin den Kiosk aufgesucht und sich bemerkbar gemacht. Die 19-Jährige konnte den Kiosk verlassen, sie erstatte später Anzeige gegen den Betreiber.

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Ermittler sichern DNA des Angeklagten an BH

Da der Freund kein unmittelbarer Zeuge ist, heißt es in diesem Fall zunächst Aussage gegen Aussage. Allerdings wird der Kiosk-Betreiber auch dadurch belastet, dass sich seine DNA am Verschluss des BHs der Kundin befindet. Durch die Versorgung der Wunde könne es ja auch zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Berührung gekommen sein, argumentierte Verteidiger Tobias Westkamp.

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Aufgeklärt werden sollte der strittige Fall am Montag in Saal 29 des Justizgebäudes, doch die Hauptbelastungszeugin tauchte nicht auf. Ohne diese würde die Verhandlung wenig Sinn ergeben, darüber waren sich die Prozessbeteiligten einig. Richter Bernhard Krieg erreichte die 19-Jährige am Telefon. Sie meldete sich ab, da sie sich mit Grippe-Symptomen beim Arzt befände.

Geschädigte tauchte mit Schwester nochmals im Kiosk auf

Anwalt Westkamp sieht Hinweise auf eine Falschaussage, da die Geschädigte nach der vermeintlichen Tat im Beisein ihrer Schwester noch einmal im Kiosk aufgetaucht sei, um sich zu entschuldigen, was die 19-Jährige bestreitet. Die Schwester der Geschädigten soll nun zunächst von der Polizei vernommen werden. Der Richter vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit.

Erleichtert zeigte sich ob des schnellen Prozessendes einer der Schöffen. Der Koch hat eine hochschwangere Frau und hatte im Vorfeld Bedenken geäußert, zum anberaumten Termin im Amtsgericht erscheinen zu müssen; die Behörde bestand aber darauf. Der Schöffe wollte daher sein Handy vor sich liegen, um reagieren zu können, „wenn es ganz spontan losgeht.“