Köln – Die spektakuläre Kaperung des Regierungsfliegers von Angela Merkel im Jahr 2013 hat für einen Hauptmann der Bundeswehr immer noch juristische Folgen. Der heute 49-Jährige ist seit Jahren suspendiert, da er geheime Überwachungsbilder an den WDR weitergegeben haben soll. Nun droht dem Mann vor dem Kölner Amtsgericht noch eine Verurteilung wegen Vorteilsnahme.
Hauptmann weist Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptmann vor, mindestens 1200 Euro für die Weitergabe einer CD mit den eigentlich unter Verschluss gehaltenen Aufnahmen erhalten zu haben. Als Mitglied der Flugbereitschaft auf dem militärischen Teil des Flughafens Köln/Bonn habe der Angeklagte Zugriff auf die Server gehabt. Der 49-Jährige habe damit grob gegen die Dienstpflichten verstoßen.
Bereits bei einem früheren Verhandlungstermin hatte der Angeklagte die Vorwürfe von sich gewiesen. Der Hauptmann ließ über seinen Verteidiger verlauten, gar nicht die technischen Möglichkeiten gehabt zu haben. Der Serverraum auf dem Flughafengelände sei verschlossen und lediglich ein Mitarbeiter von Siemens habe mit entsprechenden Passwörtern Zugriff auf die Server.
Kölner IT-Fachmann soll als Zeuge vor Gericht aussagen
Der Angeklagte habe durchaus die Möglichkeit gehabt, an eine Kopie der Überwachungsbilder zu gelangen, sagte ein Vorgesetzter im Zeugenstand. So hätte er dies theoretisch beim IT-Mitarbeiter in Auftrag geben können, was auch nicht unbedingt hätte dokumentiert werden müssen. Der Fachmann soll nun auch noch als Zeuge gehört werden, das Verfahren wurde daher vertagt.
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In den Fokus der Ermittler war der Hauptmann geraten, nachdem ein Zeuge diesen bei der Polizei belastet hatte. Dieser sei unglaubwürdig, selbst in Betrugstaten verwickelt, sagte der Verteidiger des Hauptmanns. Sein Mandant leide sehr unter dem Vorfall, sitze er doch bereits seit vielen Jahren mit einer erheblichen Kürzung seiner Bezüge ohne eine Beschäftigung zu Hause.
Damals 24-Jähriger brachte Merkel-Flieger in Gewalt
Die Überwachungsbilder, um die es geht, zeigen den damals 24-jährigen Volkan T., wie dieser auf dem Rollfeld des Flughafens in den Airbus 319 der Bundesregierung gelangt und schließlich festgenommen worden war. Der Mann war in den Hochsicherheitsbereich gelangt, indem er sich als Gast einer Party ausgegeben hatte, die tatsächlich auf dem Gelände gefeiert wurde.
Offenbar wollte T. das Flugzeug durchstarten. Dies gelang ihm aber nicht, auch, weil die Hauptstromzufuhr der Maschine unterbrochen war. Volkan T. wurde in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, hier ist er bis heute untergebracht. Sein Anwalt Karl-Christoph Bode sagt: „Es ist sehr tragisch, die Krankheit klaut ihm ein großes Stück seines Lebens.“