Der Stadtrat entscheidet am 7. Dezember über die Müllgebühr.
Stadtrat entscheidet über MüllgebührAbfallentsorgung und Straßenreinigung in Köln soll teurer werden
Die Abfallgebühren sollen in Köln 2024 durchschnittlich um 1,63 Prozent steigen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Köln hervor. Die Gebührensteigerungen bewegen sich je nach Größe und Art des Abfallbehälters zwischen 0,64 Prozent für Unterflurcontainer (5.000 Liter) und 4,56 Prozent für die kleinste Einheit für ein Abfallgefäß (20 Liter). Insgesamt liege die durchschnittliche Gebührensteigerung weit unterhalb der aktuellen Teuerungsrate, wie die Stadt mitteilt. Der Rat wird in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 über die Abfall- und die Straßenreinigungsgebühren 2024 entscheiden.
Köln: Straßenreinigungsgebühren steigen um 6,78 Prozent
Denn auch die Straßenreinigung soll teurer werden – und zwar im Durchschnitt um 6,78 Prozent. Je nach Lage eines Grundstücks ergeben sich Kostensteigerungen zwischen 5,60 und 11,52 Prozent pro Frontmeter.
Einwohner Kölns sollen 2024 höhere Abfallgebühren zahlen
Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße würden die Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung von insgesamt 537,55 Euro im Teilservice und 609,91 Euro im Vollservice auf künftig 559,35 Euro im Teilservice und auf 633,57 Euro im Vollservice steigen.
Für eine vierköpfige Familie, die ihre Mülltonne selbst an die Straße stellt (Teilservice), bedeutet das für Abfallentsorgung und Straßenreinigung eine Mehrbelastung von 21,80 Euro beim Teilservice – oder 23,66 Euro bei Vollservice.
Steigende Logistikkosten und Verwaltungsgebühren in Köln
Die durchschnittliche Veränderung ist zum einen auf höhere Logistikkosten und steigende Verwaltungskosten zurückzuführen. Zum anderen fallen im Rahmen des Zero-Waste-Konzepts der Stadt Köln sowie des für 2024 geplanten Pilotprojektes einer Pflichtbiotonne in zwei Stadtteilen für die Erfassung von Bioabfällen, zusätzliche Kosten an. Demgegenüber stehen ein gebührenmindernder Ausgleichsbetrag aus den Vorjahren sowie ein geringerer Verbrennungspreis wegen höherer Energieerlöse, welche die erstmals 2024 auf Abfallverbrennung angewandte CO2-Abgabe überkompensieren, wie die Stadt Köln vermeldet. (red)