Die Angeklagte hatte sich über ihre Verteidiger zu den schweren Vorwürfen geäußert.
Plädoyer im Kölner GerichtKrankenschwester wollte ihre Mutter töten – das fordert der Staatsanwalt

Die beschuldigte Krankenpflegerin mit ihrem Verteidiger Christoph Grabitz beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.
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Eine gelernte Kinderkrankenschwester soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom Montag wegen versuchten Mordes für sechs Jahre ins Gefängnis. Die zuletzt in der Altenpflege tätige Angeklagte hatte beim laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht eingeräumt, ihrer demenzkranken Mutter eine Dosis Insulin verbreicht zu haben, „um ihr das Leben abzunehmen“.
Staatsanwalt glaubt nicht an Version der Sterbehilfe
In seinem Plädoyer machte der Staatsanwalt jedoch deutlich, der Angeklagten deren Version nicht abzunehmen, wonach die im Pflegeheim lebende Geschädigte ihre Tochter um Sterbehilfe gebeten habe. Eine solche Äußerung hätte aufgrund der fortgeschrittenen Demenzerkrankung der 88-jährigen Seniorin aber ohnehin nicht reflektiert erfolgen können. Das habe die Tochter auch erkennen müssen.
Bei der Tatausführung habe nicht Mitleid mit dem „erbärmlichen Zustand der Mutter“, wie es die Angeklagte formuliert hatte, im Fokus gestanden. Vielmehr habe die Angeklagte mehrfach geäußert, wie lästig ihr die Mutter geworden sei. Zeugen berichteten von einem schon lange bestehenden sehr angespannten Mutter-Tochter-Verhältnis, kühl und distanziert habe sich die Angeklagte verhalten.
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Staatsanwalt: „Sehnlichst den Tod der Mutter herbei gewünscht“
Die Angeklagte soll im Vorfeld geäußert haben, sich einen baldigen Tod der Mutter zu wünschen. Der Staatsanwalt erwähnte in dem Zusammenhang eine Handynachricht an deren beste Freundin. Darin zu sehen sei ein Foto der schlafenden Mutter, dazu der Text: „Es sind noch Atemgeräusche zu hören.“ Im Zeugenstand habe die Empfängerin die Nachricht als geschmacklos beschrieben.
„Sie hat sich sehnlichst den Tod der Mutter herbei gewünscht“, sagte der Staatsanwalt. Es sei realitätsfern, dass die Angeklagte plötzlich ihr Mitgefühl wiederentdeckt haben will. Vielmehr habe die Beschuldigte am Tattag im Januar die günstige Gelegenheit gesehen, „sich ihrer Mutter zu entledigen“. Sie nutzte eine schon im Pflegezimmer der Seniorin versteckte Insulin-Spritze.
Köln: Verteidigung sieht allenfalls versuchte Tötung auf Verlangen
Auch der rekonstruierte Webseiten-Besuch auf dem Handy der Angeklagten zeige, dass diese sich gerade nicht mit aktiver Sterbehilfe auseinandergesetzt habe. Vielmehr habe etwa eine Seite aufgerufen, die mit den Schlagwörtern „Mord durch Insulinspritze“ versehen gewesen sei. Die Angeklagte habe beim Prozess überhaupt keine Reue gezeigt, sondern vielmehr Selbstmitleid.
Die Verteidigung sah – wenn überhaupt – eine versuchte Tötung auf Verlangen, die milder bestraft werden kann. Strafrechtlich kommt der Angeklagten zugute, dass sich ihre Mutter von einer akuten Unterzuckerung schnell wieder erholt hatte und keine bleibenden Schäden auftraten. Ansonsten hätte der 62-jährigen Beschuldigten auch eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen können. Ein Urteil soll im Dezember fallen.