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Filiale in Köln-GodorfKundin wird Betrug an SB-Kasse von Ikea vorgeworfen

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An der SB-Kasse von Ikea sollen die Kunden betrogen haben.

Köln – Möbel, Geschirr oder Accessoires können bei Ikea auch an der Selbstbedienungskasse bezahlt werden. Das ist bequem, aber verlockte Kunden in der Filiale in Godorf offenbar zum Betrug. Eine Security-Fachkraft soll laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft nur ein paar Artikel aus ihrem Einkaufswagen gescannt und den Rest nicht bezahlt haben. Am Ausgang wurde sie gestoppt.

Köln: Ikea-Kundin aus Godorf auf der Anklagebank

Waren im Wert von 139 Euro waren nicht bezahlt, als die 29-Jährige mit Ehemann und Baby den Kassenbereich verlassen hatte. Beim Prozess im Amtsgericht sagte die Angeklagte am Freitag, dass sie die Kasse gar nicht bedient habe, sondern ihr Mann. Und auch der habe nicht betrogen. „Der Vorgang wurde unterbrochen und wir haben eine Mitarbeiterin gerufen“, so die Beschuldigte.

Die Ikea-Angestellte habe die Kasse dann wieder aktiviert, doch wieder habe es eine Fehlermeldung gegeben. Sie habe die Mitarbeiterin dann gegeben, ihr zu helfen und die Artikel zu scannen, sagte die Angeklagte. Daher sei sie überrascht gewesen, von der Security angehalten worden zu sein.

Köln: Richterin hat wichtige Zeugin nicht geladen

Dass sie letztlich angeklagt wurde, erklärte sich die Frau damit, dass ihr Mann an besagten Tag seinen Pass nicht dabei gehabt habe und sie stattdessen im Büro des Sicherheitsmannes ihren Personalausweis zwecks Feststellung der Personalien gezückt habe. „Das schadet mir in meinem Beruf, wenn das im Führungszeugnis steht“, sagte die Angeklagte.

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Die wichtigste Zeugin, nämlich die Ikea-Mitarbeiterin von der Kasse, hatte die Richterin im Vorfeld nicht geladen, stattdessen nur den Sicherheitsmann, der zum Vorfall offenbar wenig beitragen konnte.

Kölner Richterin stellt Verfahren ohne Auflagen ein

Richterin Astrid Bernards regte daher an, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, aus prozessökonomischen Gründen. Ansonsten müsse man einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen. „Man kann auch anheimstellen, ob Sie das jetzt gemacht haben oder nicht“, so die Richterin zur nicht vorbestraften Angeklagten; die Staatsanwältin stimmte der Beendigung des Verfahrens zu.

Somit hat die Beschuldigte weiterhin eine weiße Weste und ihr Mann wird auch nicht weiter belangt. Die 27-Jährige wehrte sich damit auch erfolgreich gegen einen zuvor erlassenen Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 750 Euro vorgesehen hatte.