- Die Mehrheit der Fahrgäste bleibt derzeit fern, aus Sorge, sich mit dem Coronavirus infizieren zu können.
- Die Kölner Verkehrs-Betriebe kämpfen daher mit erheblichen Einnahmeverlusten – in Millionenhöhe.
- Um diese ausgleichen zu können, hofft die KVB nun auf einen Rettungsschirm der Bundesregierung. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Köln – Die Bahnen und Busse sind seit Wochen so leer wie schon lange nicht. Die deutliche Mehrheit der Fahrgäste bleibt fern, aus Sorge, sich möglicherweise mit dem Coronavirus zu infizieren. Die Kunden weichen stattdessen auf das Fahrrad und das Auto aus. Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) kämpfen deshalb mit erheblichen Einnahmeverlusten. Das betrifft vor allem diejenigen Fahrgäste, die sich ein Einzelticket kaufen, aber auch jene, die ihr Abovorübergehend ruhend gestellt haben.
Sowohl im März als auch im April hat das Unternehmen nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ einstellige Millionenbeträge eingebüßt. Der entstandene Schaden fiel im April noch deutlich heftiger aus als im März. Das liegt daran, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie damals nicht schon zum Monatsanfang zeigten.
KVB hofft auf einen Rettungsschirm der Bundesregierung
Um die Millionenverluste ausgleichen zu können, hofft die KVB auf einen Rettungsschirm der Bundesregierung für Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. „Einen kleinen Teil der wegbrechenden Einnahmen kompensieren wir durch Kosteneinsparungen etwa bei Diesel oder Strom, der überwiegende Teil wird allerdings unser Ergebnis belasten und ist von uns selbst nicht ausgleichbar“, sagte KVB-Chefin Stefanie Haaks dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Daher unterstützen wir die Initiative des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen und anderer Partner aus der Verkehrsbranche bei der Bundesregierung für einen „Rettungsschirm“ angesichts massiv wegbrechender Fahrgeldeinnahmen.“ Den Fahrplan wieder zurückzufahren, um Kosten zu sparen, sei angesichts der Corona-Krise keine Option.
Verkehrsunternehmen haben bundesweit Milliardenverlust
Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) hat ausgerechnet, dass die Verkehrsunternehmen bundesweit im März und April insgesamt einen Verlust von zwei Milliarden Euro hinnehmen mussten. Je nachdem, wie lange die Corona-Schutzmaßnahmen noch gelten werden, könnte der Fehlbetrag bis zum Jahresende auf fünf bis sieben Milliarden Euro anwachsen. „Es muss eine Kompensation für die wegbrechenden Fahrgeldeinnahmen geben“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
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Anderenfalls müsse angesichts der fehlenden Gelder das Bus- und Bahnangebot bald gekürzt werden, obwohl die Verkehrsbetriebe aufgrund der kommenden Schul- und Geschäftsöffnungen wieder mehr fahren müssten. Das Geld aus einem möglichen Rettungsschirm müsse bereits ab Juni ausgezahlt werden.
Verkehrsunternehmen wie die KVB – die zum Stadtwerke-Konzern gehört und somit indirekt ein städtisches Tochterunternehmen ist – gleichen ihre Verluste zwar grundsätzlich über den städtischen Haushalt beziehungsweise über den Gewinn des Stadtwerke-Konzerns aus. Doch das funktioniert erst zum Jahresabschluss. Das sichert jedoch nicht die Liquidität. Wie der VDV erklärt, werden die Gehälter des Personals und andere unmittelbar laufende Betriebskosten wie etwa Reparaturen der Fahrzeuge zunächst aus den Einnahmen des Ticketverkaufs finanziert. Bricht dieser ein, kann auch ein öffentlich finanziertes Verkehrsunternehmen auf Dauer in Schieflage geraten.
So könnte der Schutzschirm der Bundesregierung aussehen
Schlimmstenfalls könnte das bedeuten, dass nicht mehr alle Busse und Bahnen unterwegs sein können. Die KVB hat inzwischen 95 Prozent ihres üblichen Fahrplans wieder aufgenommen, aber nur 25 Prozent der normalen Fahrgastzahl sind in den Fahrzeugen unterwegs.
Der Schutzschirm soll so aussehen, dass der Bund die Differenz zwischen den aktuellen Ticketeinnahmen und denen der jeweiligen Vergleichsmonate aus dem Jahr 2019 ausgleicht. Die aufgrund weggefallener Fahrten eingesparten Kosten würden abgezogen. Der Bund würde das Geld dann an die Bundesländer verteilen und diese an die jeweiligen Verkehrsverbünde. Diese wiederum verteilen es an die Unternehmen, wie etwa an die KVB. Die EU-Kommission muss ebenfalls zustimmen, damit kein Verstoß gegen das Beihilferecht entsteht.