Gepäck oder Fahrzeug?KVB regeln Mitnahme von E-Scootern
Köln – Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben die Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen geregelt. Ab dem 1. August gilt, dass zusammengeklappte E-Roller als Handgepäck gelten und deshalb kostenlos befördert werden, teilen die KVB mit. E-Roller, die nicht zusammengeklappt werden können oder vom Fahrgast nicht zusammengeklappt werden, behandeln die KVB wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs: Für sie müssen, je nach Fahrtstrecke, Tickets der Preisstufen 1b oder 2a gelöst werden.
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In den ersten sechs Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regelung würden die KVB-Mitarbeiter die Fahrgäste über die neue Regelung informieren, versichert das Unternehmen. Danach jedoch müssten Fahrgäste, die für ihren ticketpflichtigen E-Scooter keinen Fahrschein gekauft haben, 60 Euro Strafe zahlen. (og)