Im Kwartier LatängKölner an Karneval aus Bar geworfen – Türsteher zeigt ihn an
Köln – Als hätte man ihn aus seinem eigenen Wohnzimmer rausgeworfen, so beschrieb ein 37-jähriger Kölner am Dienstag vor dem Amtsgericht einen Vorfall, der ihm eine halbe Nacht im Polizeigewahrsam eingebracht hatte. Türsteher hatten den Mann an Weiberfastnacht aus dessen Stammlokal an der Zülpicher Straße verwiesen. Danach kam es zum Tumult und bösen Beleidigungen.
Köln: Anklage spricht von Faustschlag gegen Türsteher
Laut Kölner Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dem Türsteher einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, dann einen hinzugerufenen Polizisten als „Arschloch“ und „Hurensohn“ beschimpft haben. Die Beleidigungen räumte der Mann ein, er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei dem Beamten. Er sei emotional geladen gewesen, hätte sich vom Türsteher auch nach dem Rauswurf noch provoziert gefühlt.
„Ich bin jedes Wochenende in diesem Lokal und kenne alle Mitarbeiter“, sagte der Angeklagte. Nur der Türsteher sei an Karneval neu ins Team gekommen. Der Mann reiste auch zum Prozess aus München an. Laut Angeklagtem hättekein Grund zum Rauswurf bestanden.
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Der Türsteher habe mitbekommen, dass die Barkeeperin ihm Wasser ins Gesicht schüttete. Das sei aber freundschaftlich gemeint gewesen. Der Zeuge teilte die Ansicht nicht, denn die Mitarbeiter hätten ihn alarmiert. Geschlagen habe ihn der Angeklagte allerdings nicht.
Köln: Laut Anwalt durch Personenkontrolle gestraft genug
Der Verteidiger regte nach Entkräftung des Vorwurfs der Körperverletzung an, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant sei mit einer vorübergehenden Festnahme schon gestraft genug gewesen. So habe er sich im Polizeigewahrsam in Kalk nackt ausziehen müssen. „Bis zur Boxershort reichte es den Beamten nicht“, klagte der 37-Jährige, „ich musste mich auch noch bücken.“
Die Richterin folgte danach dem Vorschlag des Verteidigers und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. „Ihre Weste bleibt damit weiß, aber in Zukunft sollten Sie an Karneval vielleicht etwas weniger trinken“, gab die Richterin dem Angeklagten noch mit auf den Weg.