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WiederholungstäterProstituierte in Köln mit Schnitzelklopfer attackiert

Lesezeit 3 Minuten
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Mit einem solchen Fleischklopfer soll der Angeklagte die Prostituierte attackiert haben.

Köln – Bereits zum dritten Mal soll ein gelernter Bürokaufmann eine Prostituierte in seine Wohnung gelockt und attackiert haben – diesmal mit einem Schnitzelklopfer. Beim Prozess vor dem Amtsgericht am Freitag kam heraus, dass der Mann sich in seine junge Bewährungshelferin verliebt hatte. Trotz der eindeutigen Avancen betreute diese den vorbestraften Täter weiter, was ein Kollege kritisierte.

Köln: Prostituierte mit Fleischklopfer attackiert

Im aktuellen Fall soll der 43-jährige Beschuldigte die Prostituierte über ein Internet-Portal kontaktiert und in seine Wohnung in Chorweiler eingeladen haben. Als die Frau auftauchte, soll der Angeklagte sie mit der rechten Hand gewürgt haben. In der linken Hand befand sich laut Anklage der Fleischklopfer, den der Mann der Prostituierten mehrfach auf den Kopf geschlagen haben soll.

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Mit einem solchen Fleischklopfer soll der Angeklagte die Prostituierte attackiert haben.

Mehrere Platzwunden und eine Schädelprellung trug die Frau davon. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie sich gewehrt und ihrerseits mit dem Küchenhammer zugeschlagen. In einer ersten Einlassung bei der Polizei hatte der Beschuldigte von Notwehr gesprochen, beim Prozess vor dem Amtsgericht schwieg der mehrfach Vorbestrafte aber auf Anraten seines Verteidigers Sebastian Schölzel.

Bereits zwei Angriffe auf Kölner Sexarbeiterinnen

Mitte 2019 hatte der Angeklagte zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten. Er hatte zugegeben, einer Prostituierten in seiner Wohnung einen in Terpentin getränkten Lappen vor das Gesicht gehalten zu haben. Die Frau hatte sich gewehrt und konnte fliehen. Ob der Täter die Frau betäuben und sich dann womöglich an ihr vergehen wollte, blieb in dem Verfahren damals offen.

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Nach einem weiteren Angriff auf eine Sexarbeiterin erhielt der Wiederholungstäter im November 2020 eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, die er durch Untersuchungshaft fast vollständig abgesessen hat. Nachdem die Dame auf Vorkasse bestanden hatte, war der Täter über sie hergefallen und zerriss die Jogginghose der Frau. Auch sie konnte damals vor dem Täter flüchten.

Angeklagter verliebt sich in Bewährungshelferin

Nach seiner ersten Verurteilung wurde dem Mann eine Bewährungshelferin zugeordnet, in die der Täter sich offenbar verliebt hatte. In einer E-Mail schwärmte der Mann von den „wunderschönen Augen“ der Frau. Er wüsste ja, dass zwischen ihnen nichts laufen dürfe, ansonsten hätte er sie gerne auch mal privat kennen gelernt. Aber sicher sei sie ja ohnehin schon vergeben, schrieb der Mann.

Ein neuer Bewährungshelfer äußerte am Freitag im Amtsgericht sein Unverständnis darüber, dass die „junge Kollegin“, wie er sagte, nicht sofort von dem Fall abgezogen worden sei. Vielmehr habe es die Leitung begrüßt, dass der Proband sich ihr gegenüber öffnete. Vielleicht würde der Täter dann eher einer geeigneten Therapiemaßnahme zustimmen, soll die damalige Meinung gewesen sein.

Neuer Bewährungshelfer äußert große Sorge

Ganz kritisch bewertete der Bewährungshelfer, dass seine Kollegin den Täter auch zu Hause aufsuchen wollte, um dessen Wohnsituation zu beurteilen. Der heute 43-Jährige habe das aber „zum Glück“ von sich aus abgelehnt. „Vielleicht ein eigenverantwortlicher Selbstschutz“, so der Bewährungshelfer, dem der Proband erst nach dem nächsten Vorfall zugeordnet worden war.

„Ich habe die große Sorge, dass es beim nächsten Mal nicht beim Fleischklopfer bleibt“, äußerte der Bewährungshelfer. Der geschiedene Angeklagte müsse eine Sexualtherapie angehen, womöglich sei ein tief verankerter Frauenhass das Motiv für seine Taten. Der Prozess vor dem Amtsgericht soll im Mai fortgesetzt werden. Zunächst bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß.