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Bizarrer Rechtsstreit in KölnMann entwendet Asche seiner toten Mutter – Schwester verklagt ihn

Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann entwendete die Asche seiner toten Mutter aus einer Urne.

Ein Mann entwendete die Asche seiner toten Mutter aus einer Urne.

Nach dem Tod der Mutter waren sich die Geschwister offenbar uneinig über die Form der Bestattung.

Ein Streit unter Geschwistern um die Totenfürsorge der verstorbenen Mutter ist völlig eskaliert und gipfelte nun in einem bizarren Rechtsstreit vor dem Kölner Landgericht. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte ein Mann die Asche der toten Mutter aus einem Beerdigungsinstitut entwendet. Die Tochter der Verstorbenen verklagte ihren Bruder auf Herausgabe. Und das letztlich vergeblich.

Mann entwendet beim Bestatter die Asche der toten Mutter

Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2022 hatten die Geschwister offenbar abweichende Vorstellungen darüber, wie genau die Bestattung ablaufen sollte. Zu einer Einäscherung des Leichnams war es bereits gekommen, ein Bestatter hatte eine Urne mit einer Aschekapsel für die Beerdigung vorbereitet. Doch dann kam es zum Eklat. Der Inhalt der Urne war plötzlich verschwunden.

Schnell stellte sich heraus: Es war der Sohn der Verstorbenen. „Unstreitig“, so stellte das Landgericht später fest, hatte der Mann vor der seitens seiner Schwester beauftragten Beerdigung „die Kapsel mit der Asche seiner bereits verbrannten Mutter im Bestattungsinstitut entwendet und an sich genommen“. Die von der Schwester geplante Beerdigung konnte somit nicht stattfinden.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Tochter der Verstorbenen klagte auf Herausgabe

Die Tochter der Verstorbenen wandte sich zunächst ans Amtsgericht. Die Behörde verfügte, dass der Bruder Auskunft darüber zu erteilen habe, wohin er die Aschekapsel mit der Asche der toten Mutter nach der Entwendung verbracht habe und wo sie sich aktuell befinde. Auch solle die Asche an den Gerichtsvollzieher zur Weitergabe an den ursprünglichen Bestatter herausgegeben werden.

Der Bruder kam den Anordnungen des Amtsgerichts nicht nach, woraufhin ein sogenanntes Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt wurde. Diesen Titel nutzte die Schwester zur Zwangsvollstreckung und ließ eine Hypothek auf ein Wohngrundstück eintragen, das auch dem Bruder gehörte. Danach wollte die Frau die Zwangsversteigerung des Objektes einleiten.

Köln: Asche wurde in einem Friedwald verstreut

Nun reichte der Bruder seinerseits Klage ein. Er wehrte sich am Amtsgericht erfolgreich gegen die drohende Zwangsversteigerung, weil er den Aufenthaltsort der Asche seiner Mutter doch noch preisgegeben hatte. Die Bestattung habe längst stattgefunden und zwar in einem Friedwald, in dem die Asche verstreut worden sei. Die geforderte Herausgabe sei daher gar nicht mehr möglich.

Das Landgericht Köln bestätigte nun, dass der Tochter der Verstorbenen nun jegliche rechtliche Handhabe fehle. Der Bruder habe nachgewiesen, dass er einen anderen Bestatter engagiert hatte. Auch sei laut Gutachter eine Umbettung der Asche nur möglich, wenn bis zu 30 Quadratmeter eines Hanges in besagten Bestattungswald abgetragen würden. Und das sei nicht verhältnismäßig.