Der ungewöhnliche Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.
Opfer „absolut gestresst“Kölnerin bestellt ständig Pizza an falsche Adresse – dafür steht sie vor Gericht
Als der Pizzabote zum ersten Mal bei ihr klingelte, obwohl sie gar keine Bestellung aufgegeben hatte, dachte die Kölnerin noch an ein Versehen. Doch dann ging es Schlag auf Schlag. Immer wieder standen Boten eines Lieferdienstes vor der Tür, immer wieder musste die Frau diskutieren und die Männer abweisen. Das Geschehen führte nun zu einem Stalking-Prozess vor dem Kölner Amtsgericht.
Köln: Pizza, Kleidung und Zeitungen zu früherer Bekannten bestellt
Auf der Anklagebank saß eine 34-Jährige, die es sich offenbar zum Ziel gemacht hatte, ihre frühere Bekannte in den Wahnsinn zu treiben. Laut Anklage soll die Frau ihrem Opfer nicht nur Pizzen, sondern auch Waren bei einem Modeversand bestellt haben. Dazu habe sie Abos von Zeitungen und Zeitschriften auf deren Namen abgeschlossen.
Weiter soll die Angeklagte den Arbeitgeber ihrer früheren Bekannten mit Fake-Profilen im Internet kontaktiert haben, Videos und Textnachrichten gesendet habe, in denen die Frau als „toxische Borderlinerin“ bezeichnet wurde. „Die Nachstellung war geeignet, die Lebensgestaltung der Geschädigten erheblich zu beeinträchtigen“, hieß es in der Anklageschrift.
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Kölner Stalking-Opfer berichtet von Angstzuständen
Im Zeugenstand erklärte die geschädigte Marketing-Expertin, die Angeklagte bei einem Aufenthalt in der Psychiatrie kennengelernt zu haben. Man habe sich zunächst gut verstanden, sie habe nach einem heftigen Streit aber den Kontakt abgebrochen. Zunächst habe die Angeklagte sie immer wieder per Handy kontaktiert, dann sei es irgendwann mit den Bestellungen losgegangen.
Die Zeugin berichtete, dass Lieferanten teilweise im Stunden- und auch Minutentakt bei ihr geklingelt hätten, auch spätabends. Mal sei ein halbes Jahr Ruhe gewesen, dann sei das Ganze von vorne losgegangen. „Das hat mich absolut gestresst, ich war nervös, habe Magenprobleme bekommen und Angstzustände“, erklärte die Zeugin. Auch ihren Mitbewohner habe das Geschehen sehr belastet.
Köln: Heimlich Sexpartnerin fotografiert
Verteidigerin Isabell Schemmel zweifelte an, dass ihre Mandantin im Zustand der vollen Steuerungsfähigkeit gehandelt habe. Das episodenartige Geschehen spräche für jeweils akute Schübe einer psychischen Erkrankung. Auf Anregung der Anwältin wurden die Fälle eingestellt – im Hinblick auf die Verurteilung in einem weiteren Fall, in dem eine volle Schuldfähigkeit gegeben war.
So gab die Angeklagte zu, nach dem Geschlechtsverkehr die nackten Brüste ihrer Sexpartnerin fotografiert zu haben. Danach hatte sie gedroht, die Bilder an die Polizei in Nigeria zu senden – aus dem afrikanischen Land war die Frau wegen ihrer Homosexualität und der Angst vor Repressalien geflohen. Das Gericht setzte letztlich eine Geldstrafe von 900 Euro fest.