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„Hoch manipulativ und gefährlich“51-Jähriger erpresste Mädchen in Handy-Chats – Haftstrafe in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Der in Köln angeklagte Täter (51) hatte über das Handy Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen.

Der in Köln angeklagte Täter (51) hatte über das Handy Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen.

Er hat sich als Gleichaltriger ausgegeben und Kinder und Jugendliche mit Nacktfotos erpresst. Nun fiel in Köln das Urteil gegen den 51-Jährigen.

Als hoch manipulativen und gefährlichen Straftäter hat der Vorsitzende Richter einen 51-jährigen Handwerker bezeichnet, der Kinder und Jugendliche in Internet-Chaträumen zu sexuellen Handlungen vor der Kamera genötigt und regelrecht erpresst hatte. Der Mann hatte sich selbst als Gleichaltriger ausgegeben. Der Angeklagte muss laut Urteil des Landgerichts Köln für sechs Jahre ins Gefängnis.

Köln: Angeklagter wegen ähnlicher Fälle vorbestraft

Der Schuldspruch erging unter anderem wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt. Der Angeklagte, der wegen gleich gelagerter Fälle bereits im Jahr 2016 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt – laut Anwalt, um den schwer geschädigten Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts von Juni 2021 bis Januar 2023 in 24 Fällen Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren dazu gebracht, ihm Nacktbilder zuzusenden. Dabei habe sich der Angeklagte mal als gleichaltriges Mädchen, mal als gleichaltriger Junge ausgegeben. Für die Kontaktaufnahme habe er Handys genutzt, die er unter falschen Personalien habe registrieren lassen.

Junge Opfer immer weiter unter Druck gesetzt

Sei der 51-Jährige in den Besitz von Nacktfotos seiner Opfer gelangt, habe er „die Mädchen immer weiter unter Druck gesetzt“ und sie dazu genötigt, Bilder oder Videos von sich zu machen, während sie sexuelle Handlungen an sich vorgenommen hätten. Laut Anklage drohte er den jungen Opfern, ansonsten die vorhandenen Bilder ins Internet zu stellen oder sie an deren Schule zu schicken.

In einem Fall hatte der Angeklagte sich laut Urteil gegenüber einer 13-Jährigen als „15-jähriger Kevin“ ausgegeben und sie über drei Wochen fast täglich unter Druck gesetzt und sie zu immer weitreichenderen sexuellen Handlungen vor der Kamera bewegt. Aufgeflogen war dieser Fall durch den Bruder des Mädchens, der eine Chatnachricht gelesen und die Eltern verständigt hatte.

Köln: Gericht wertet mehrere Fälle als Vergewaltigung

Da der Angeklagte Mädchen gegen ihren ausdrücklichen Willen dazu nötigte, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren, wertete das Gericht diese Fälle als Vergewaltigung. Dem Angeklagten sei es jedoch weniger um die Befriedigung pädo-sexueller Neigungen, als vielmehr darum gegangen, mit seinen Opfern „Machtspiele zu spielen“.

Das Bundeskriminalamt rät Eltern, ihre Kinder zu sensibilisieren, bei einer Nutzung von Online-Diensten niemals private Daten wie Adresse und Telefonnummer mitzuteilen. Und dass es Menschen gebe, die sehr raffiniert vorgehen, um ihr wahres Alter oder ihre wahren Absichten zu verbergen. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet würden. (mit dpa)