Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ab. 2016 war er zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Nicht seine erste StraftatAngeklagter gesteht im Kölner Landgericht sexuellen Missbrauch an Kindern
Zum Auftakt eines Prozesses um sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und weiterer Delikte hat der Angeklagte am Montag vor dem Kölner Landgericht ein Geständnis abgelegt. Sämtliche Vorwürfe würden eingeräumt, sagte Rechtsanwalt Jan Heeg in einer kurzen Erklärung und sprach von „massiv geschädigten Opfern“, für die es „extrem wichtig“ sei, den Täter „aus dem Gedächtnis zu streichen“. Dabei sei „klar, dass das, was ihnen passiert ist, in keinster Weise ungeschehen oder wiedergutgemacht werden kann“.
Angeklagter fand seine Opfer in Chaträumen
Außer sexuellem Missbrauch „ohne Körperkontakt“ werden Jan K. (51, Name geändert), der in Untersuchungshaft sitzt, sexuelle Nötigung sowie der Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte zur Last gelegt. Die Serie der Taten zwischen Juni 2021 bis Januar 2023 endete mit einer Durchsuchung, bei der Mobiltelefone, Laptops, eine externe Festplatte und ein USB-Stick sichergestellt wurden, auf denen verbotene Bilder und Videos gespeichert waren.
Seine Opfer fand K. in Chaträumen, in denen er sich unter Pseudonymen als männlicher oder weiblicher Teenager ausgab. Die Mädchen, zu denen er Kontakt aufnahm und mit denen er sich dann vor allem per WhatsApp austauschte, waren zwischen 13 und 16 Jahren alt. Hatte er sie einmal dazu gebracht, verfängliche Fotos von sich zu schicken, setzte er sie mit der Drohung unter Druck, die Bilder ins Netz zu stellen oder sie zum Beispiel an die Schule zu schicken.
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2016 wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt
Zweck war, an weitere Fotos oder Videos zu kommen. Immer wieder gelang es dem Angeklagten, seine Opfer dazu zu bringen, für die Aufnahmen sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Zehn von 27 Fällen haben mit demselben Mädchen zu tun, das zur Tatzeit 13 Jahre alt war und zu der K. in der Rolle eines Siebtklässlers Kontakt knüpfte.
Er forderte es auf, acht Monate lang seine „Online-Sklavin“ zu sein, ihm Bilder und Videos zu senden und auch im Live-Chat zur Verfügung zu stehen. Auch hier baute er mit Drohungen eine „Drucksituation“ auf, heißt es in der Anklage; er verlangte immer neue und längere Videos und wies das Mädchen an, was es vor der Handykamera zu tun habe.
Jan K. hat bis zu seiner Inhaftierung als Handwerker gearbeitet. Kurz war er verheiratet, danach zog er wieder bei seinen Eltern ein. 2016 wurde er wegen gleichgelagerter Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage, eine Therapie zu machen.
In der Begründung jenes Urteils ist von einer „Selbstwertproblematik“ die Rede. Die Taten, „hochmanipulativ und rücksichtslos“ ausgeführt, hätten dazu gedient, „Überlegenheit und Macht zu erleben“. In der Verhandlung habe er Reue gezeigt, er sei nicht vorbestraft und die Sozialprognose günstig, deshalb könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.