Im Landgericht sprachen alle von einer „Schnapsidee“. Doch vor dem Gefängnis hat das eine Kölnerin nicht bewahrt.
Keine BewährungMann in den Rhein gestoßen – „Schnapsidee“ führt Kölnerin ins Gefängnis
Es war laut Richterin buchstäblich eine „Schnapsidee“, die einer 30-jährigen Kölnerin vor dem Landgericht eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren eingebracht hat. Die Angeklagte hatte vergangenen Dezember einen guten Freund in den eiskalten Rhein gestoßen. Sie hatte bis zu 3,6 Promille Alkohol im Blut. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn des Verfahrens sogar einen versuchten Mord angenommen.
Köln: Mann erlitt Unterkühlung
Letztlich waren sich die Prozessbeteiligten einig, dass eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht wurde, die milder bestraft wird. So habe die Beschuldigte in völlig betrunkenem und auch aufgrund einer Borderline-Erkrankung euphorisiertem Umstand die lebensgefährlichen Folgen nicht bedacht. Der Gestoßene konnte gerettet werden, war mit 29 Grad Körpertemperatur aber völlig unterkühlt.
Die Freunde hatten zuvor zwei Flaschen Wodka zusammen geleert und waren gemeinsam auf die Idee gekommen, im Rhein zu schwimmen. Nach dem Übersteigen einer Brüstung am Rheinufer im Bereich Heumarkt hatte es sich der Mann aber wieder anders überlegt. Ohne groß Nachzudenken habe die Angeklagte dann kräftig nachgeholfen. „Vorschubsen“ hatte diese es im Prozess genannt.
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„Mir tut es leid, was passiert ist und ich bin froh, dass nichts schlimmeres passiert ist“, hatte die Beschuldigte vor der Urteilsverkündung geäußert. Sie bat um eine Chance und wolle beweisen, „dass ich es schaffe, ein abstinentes Leben zu führen“. Nach dem Vorfall hatte sie angegeben, in der Vergangenheit nahezu täglich eine Flasche Korn und eine Flasche Wodka getrunken zu haben.
Köln: Richterin sieht keinen Raum für eine Bewährung
Verteidiger Ingo Lindemann hatte, wie auch der Staatsanwalt, eine Bewährungsstrafe beantragt. Richterin Sibylle Grassmann sah dafür aber keinen Raum. „Auf solche spontanen Ideen kommen Sie nur unter Alkohol“, sprach sie die Angeklagte an. Es bestehe die Gefahr weiterer Taten. Grassmann verfügte daher mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch eine sogenannte Maßregel.
Zuletzt hatte die 30-Jährige eine Person in der Straßenbahn rassistisch beleidigt und eine offenbar volle Plastikflasche nach dieser geworfen. Sechs Monate Haft hatte die Angeklagte dafür kassiert, die sie nun sehr wahrscheinlich ebenfalls absitzen muss. Bis zu einer möglichen Rechtskraft des Urteils kam die 30-Jährige auf freien Fuß. Die Richterin hob den seit Monaten vollstreckten Haftbefehl auf.