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Mammut-Prozess kurz vor AbschlussThomas Drach droht plötzlich mit Aussetzung von Kopfgeld

Lesezeit 2 Minuten
Reemtsma-Entführer Thomas Drach wird unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen zu seiner Verhandlung im Kölner Landgericht gebracht.

Reemtsma-Entführer Thomas Drach wird unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen zu seiner Verhandlung im Kölner Landgericht gebracht.

Das Ende naht im Kölner Mammut-Prozess um Thomas Drach. Der leistete sich im Landgericht nun die nächste Entgleisung.

Der Mammutprozess um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach steht kurz vor dem Abschluss – und offenbar liegen beim Angeklagten die Nerven aufgrund der drohenden Verurteilung zu lebenslänglich Gefängnis und Sicherungsverwahrung völlig blank. Nachdem Drach zuletzt einen Zeugen wüst beschimpft hatte, sprach er jetzt in diesem Zusammenhang von einem Kopfgeld.

Köln: Thomas Drach droht Aussetzung von Kopfgeld an

Als „Drecksjunkie“ hatte der Angeklagte den ehemaligen Mithäftling bezeichnet, der ihn regelrecht ans Messer geliefert hatte. Der wegen Drogengeschäften inhaftierte D. hatte den Behörden berichtet, dass Drach ihm gegenüber drei von vier ihm vorgeworfenen Raubüberfälle auf Geldboten zugegeben habe. Die Staatsanwaltschaft wertet das offenbar als wichtiges Indiz für eine Schuld.

Der Kölner Richter Jörg Bern leitet den Prozess gegen Thomas Drach.

Der Kölner Richter Jörg Bern leitet den Prozess gegen Thomas Drach.

Drach bezeichnet den Zeugen als Lügner. Am Donnerstag sagte er laut Wahrnehmung des Gerichts: „Wenn der Herr D. in meinem Urteil auftaucht, dann setze ich ein Kopfgeld aus.“ Richter Jörg Bern wollte daraufhin eine Erklärung, doch Drach schwieg. Es blieb damit offen, ob der Kronzeuge oder womöglich der Richter gemeint war, der die brisanten Aussagen von D. im Urteil würdigen muss.

Köln: Richter hat im Fall Thomas Drach sein Beweisprogramm abgeschlossen

Drach hatte es zuvor schon als „Grenze zur Rechtsbeugung“ bezeichnet, dass der Richter mehrere Beweisanträge der Verteidigung zurückgewiesen hatte. Die zielten darauf ab, eine Unglaubwürdigkeit des Kronzeugen D. zu beweisen. Drach wollte zu dieser Frage etwa weitere Mithäftlinge aus der JVA Köln-Ossendorf im Zeugenstand hören. Richter Bern benötigte deren Aussagen allerdings nicht.

Bern stellte klar, dass er sein Beweisprogramm erledigt hätte. Für weitere Beweisanträge der Verteidigung setzte er eine Frist bis zum 11. August. Drachs Anwalt Andreas Kerkhof protestierte und wies auf den Urlaub seines Kollegen Dirk Kruse hin, den man damit ausschließe. Dem widersprach Bern. Die Anwälte hätten seit Jahresbeginn schließlich viel Zeit für eventuelle Anträge gehabt.

Drach-Prozess: Verteidiger von Mitangeklagtem droht Entpflichtung

Somit könnte bald plädiert werden. Auffällig an Tempo zugenommen hatte der Prozess nach der Abtrennung von Drachs gesundheitlich angeschlagenen Mitangeklagten Eugen W. – Dessen Verteidiger Wolfgang Heer war immer wieder mit Schmähungen in Richtung des Richters aufgefallen. Auch sprachen Prozessbeteiligte von exzessiven Zeugenbefragungen, die den Prozess verzögerten.

Im parallelen Prozess gegen Eugen W. droht Verteidiger Heer derzeit die Abberufung als Pflichtverteidiger. Die hatte Staatsanwältin Anja Heimig beantragt, nachdem Heer und sein Anwaltskollege zuletzt einem Verhandlungstag ohne ausreichende Entschuldigung ferngeblieben waren. Sollte Heer entpflichtet werden, dann würde er nicht mehr aus der Staatskasse entlohnt.