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Prozess am LandgerichtKölner in Wohnung überfallen: „Schneiden Dir die Finger ab“

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Das Kölner Landgericht verhandelt über das mutmaßliche Raubgeschehen in Ostheim.

Das Kölner Landgericht verhandelt über das mutmaßliche Raubgeschehen in Ostheim. (Symbolbild).

Zwei Angeklagte müssen sich wegen Raubes verantworten, ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen.

Wegen besonders schweren Raubes müssen sich zwei Männer, 41 und 56 Jahre alt, seit Mittwoch vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Beschuldigten sollen im vergangenen April einen Bekannten in einer Wohnung in Ostheim brutal überfallen und gedroht haben, ihm die Finger abzuschneiden. Als Zeuge kann der Mann im Prozess nicht mehr aussagen – er ist zwischenzeitlich verstorben.

Köln: Mann in der Wohnung seines Vaters überfallen

Der Geschädigte hatte sich zum Tatzeitpunkt bei seinem Vater im Buchheimer Weg aufgehalten. Er habe laut Staatsanwältin noch versucht, die Tür vor dem ungebetenen Besuch zu verschließen, sei aber von den zwei Tätern zurückgedrängt worden. Der hüftkranke Mann stürzte zu Boden, woraufhin die Beschuldigten gegen Körper und Kopf des Mannes geschlagen und getreten haben sollen.

Während der ältere Angeklagte sich auf das Opfer gekniet und dieses so am Boden fixiert habe, soll der Komplize die Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht haben. Handys und eine Geldbörse sollen die Täter eingesteckt haben und danach auf die Goldringe an den Händen des Mannes aufmerksam geworden sein. Diese saßen allerdings aufgrund geschwollener Finger sehr fest.

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Köln: Laut Anklage mit Abschneiden der Finger gedroht

Nachdem das Opfer die Ringe nicht habe abstreifen können, soll einer der Angeklagten zum Messer gegriffen und die Drohung ausgesprochen haben, die Finger notfalls abzuschneiden. Daraufhin habe das Opfer zumindest einen der Ringe doch abstreifen können und diesen ausgehändigt. Danach seien die beiden mutmaßlichen Räuber aus der Wohnung geflüchtet.

Mehrere Prellungen im Gesicht, eine gebrochene Nase und zwei ausgeschlagene Zähne stellten Ärzte im Krankenhaus nach dem Überfall bei dem Geschädigten fest. Eine Polizistin berichtete im Zeugenstand, dass der Mann das Tatgeschehen bei seiner Vernehmung klar beschrieben habe. Er habe den Spitznamen eines mutmaßlichen Täters genannt und gesagt: „Der ist in Ostheim bekannt.“

Köln: Einer der Angeklagten gilt als Intensivtäter

Durch eine interne Abfrage sei der Beschuldigte schnell ermittelt gewesen. Er werde als Intensivtäter geführt und sei bei den Kollegen im entsprechenden Kommissariat bekannt gewesen, erklärte die Polizistin. Angeklagter und Opfer sollen sich von einer Abgabestelle für Methadon her kennen. Zum Hintergrund der Tat konnte das Opfer nichts aussagen – Drogen hätten aber keine Rolle gespielt.

Die Verteidiger der Angeklagten hielten die Angaben des inzwischen verstorbenen Mannes bei der Polizei für unglaubwürdig. Um die Hintergründe der Tat aufzuklären, sei daher die Aussage der Schwester von essenzieller Bedeutung. Die Frau hatte von Drogengeschäften ihres Bruders berichtet. Sie habe die Leiche entdeckt und sei psychisch zu labil, um auszusagen, berichtete die Richterin. Der Prozess wird fortgesetzt.