Eine massive Klagewelle von Fluggästen und das geplante Cannabis-Gesetz beschäftigen das Kölner Amtsgericht.
Kölner AmtsgerichtMassenklagen von verärgerten Lufthansa-Kunden – und drohender Straferlass für Kiffer
Das Amtsgericht Köln musste sich im vergangenen Jahr mit einer Flut von Klagen verärgerter Fluggäste auseinandersetzen. Um den Ansturm zu bewältigen, hat das Gericht zehn weitere Zivilabteilungen gegründet und entsprechend viele Richterstellen neu besetzt. Den Kölner Amtsgerichtspräsidenten Dietmar Dumke treibt zudem das neue Cannabis-Gesetz um.
Kölner Amtsgericht: Massig Klagen gegen Fluggesellschaften
Von den insgesamt 50.000 Zivilverfahren im Jahr 2023 drehten sich am Amtsgericht ganze 37.000 Fälle um das Thema Flugausfälle und Verspätungen und daraus resultierenden Regressforderungen gegenüber den Fluggesellschaften. Am häufigsten verklagt wird in Köln dem Vernehmen nach die Lufthansa, die hier auch ihren Dienstsitz hat, gefolgt von der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair.
Lufthansa und Co. verweigern regelmäßig Entschädigungen, die bereits nach dreistündigen Verspätungen von Flügen anfallen. Ab 250 Euro geht es hier los, nur nicht, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände vorliegen. Das kann etwa ein Fluglotsen-Streik in anderen Ländern sein, der dann Auswirkungen auf Deutschland und konkret Köln habe, so der Amtsgerichtspräsident.
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Dienstleister im Netz werben um verärgerte Kunden
Dienstleister im Internet machten es den Kunden dann einfach, gegen die Fluggesellschaften vorzugehen. „Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig“, heißt es etwa ein Werbeslogan. Und oftmals gewinnen die Kunden. „Das ist eine wahnsinnige Masse an Verfahren“, sagt Präsident Dumke, „und immer wenn wir von einem Streik lesen, wissen wir, da kommt die nächste Welle.“
Im Rahmen des Jahrespressegesprächs äußerten Dumke und Vizepräsidentin Heike Kremer auch ihre Sorge über das vom Bundestag verabschiedete Cannabis-Gesetz. Sollte dies wie geplant in Kraft treten, stünde die Kölner Justiz vor einer Mammutaufgabe. „Die derzeit angedachte Konzeption sei „wenig glücklich“, da man alle Drogenverfahren der jüngeren Vergangenheit durchschauen müsse.
Cannabis-Gesetz: Amtsgericht Köln fürchtet Bürokratie-Aufwand
Denn Gesetz beinhaltet nicht nur die Straffreiheit für zukünftigen Besitz von geringen Cannabis-Mengen. Auch, wer dafür zuletzt verurteilt wurde und etwa in Ersatzfreiheitsstrafe sitze, müsse unverzüglich aus der Haft entlassen werden. Ansonsten könnten sich Behördenmitarbeiter der „Vollstreckung gegen Unschuldige“ strafbar machen. Ein Verbrechen, für das Gefängnis droht.
Richtig kompliziert werde es, wenn einzelne Cannabis-Verstöße aus Gesamtstrafen herausgerechnet werden müssten. Amtsgerichtspräsident Dumke und seine Stellvertreterin Kremer plädieren daher für eine Übergangsfrist, wenigstens von mehreren Monaten. Allein sind sie mit ihrer Forderung und der Kritik an dem neuen Gesetz nicht. Im ganzen Land fürchten Justiz-Angehörige den „Cannabis-Kollaps“.