Abgebrochene Gehirn-OPChirurg und Klinik Merheim können sich nicht gütlich einigen

Das Klinikum Merheim ist Teil der Städtischen Kliniken.
Copyright: Max Grönert
Köln – Der Rechtsstreit zwischen dem Neurochirurgen Dr. Mohammad Maarouf und dem Klinikum Merheim geht in die nächste Runde. Ein Termin für eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht am Freitag ist gescheitert: Die Klinik hält an ihrer fristlosen Kündigung fest, der Arzt dagegen hält sie für unwirksam. Ab dem 10. Dezember beginnt die Beweisaufnahme vor dem Arbeitsgericht. Dann werden womöglich auch Zeugen angehört.
Die ganze Angelegenheit gehe ihm sehr an die Substanz, sagte Maarouf nach dem Gerichtstermin. „Das trifft mich maximal.“ Ihm sei wichtig, seine Patienten schnell wieder versorgen zu können.
Das könnte Sie auch interessieren:
Doch dazu wird es vorerst nicht kommen. Der Leiter der Abteilung Funktionelle Neurochirurgie und Stereotaxie bleibt bis auf weiteres freigestellt. Der Anwalt der Klinik, Andreas von Medem von der Kanzlei Seitz, führte vor Gericht erneut aus, der Chirurg habe in der Vergangenheit mehrfach verbotenerweise einen Studenten wesentliche Teile von Operationen durchführen lassen – und dies teilweise ohne persönliche Aufsicht durch Maarouf. Die Klinik könne das nicht dulden, sagte von Medem, sie habe eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Patienten. Bei zwei angeblichen Eingriffen des Studenten sei es sogar zu Komplikationen gekommen.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll es für die angeblichen operativen Eingriffe des Studenten auch Zeugen geben. Zudem soll Maarouf die Vorwürfe im Gespräch mit dem Klinischen Direktor selbst eingeräumt, sich aber uneinsichtig gezeigt haben.
Maaroufs Anwalt bestreitet die Vorwürfe
Maaroufs Anwalt, Rolf Bietmann, bestreitet, dass sein Mandant den Studenten, der bei ihm promoviert, habe operieren lassen. Eingeräumt habe er dies auch nicht. Der Student habe bloß „einfache ärztliche Verrichtungen“ ausgeführt, zu denen er auch befugt gewesen sei. Eine Aufsicht sei immer sichergestellt gewesen, sagte Bietmann. Die Kündigung sei schon aus formalen Gründen nicht wirksam, weil derjenige Jurist der Kliniken, der sie aussprach, dazu nicht befugt sei.
Die Kündigung war das direkte Resultat eines Gesprächs zwischen dem Klinischen Direktor, dem Juristen und Maarouf am 8. Juli. Bietmann bestätigte vor Gericht, dass sein Mandant drei Tage zuvor per E-Mail zu diesem Termin einbestellt worden war. Es habe ihn dann jedoch „völlig überrascht“ , dass es dabei um seine Kündigung ging.
Persönliches Gespräch, um Vorwürfe zu klären
Die Kliniken argumentieren, der Mail vorausgegangen sei ein Telefonat zwischen dem Direktor und Maarouf, in dem die Vorwürfe bereits besprochen worden seien. Weil sie sich am Telefon aber nicht hätten klären lassen, sei Maarouf angewiesen worden, persönlich zum Gespräch zu erscheinen und für diesen Tag alle Operationen abzusagen.
Maarouf bestreitet, dass es diese Anweisung gab. Trotz des für neun Uhr angesetzten Gesprächs hielt er an einer komplizierten Hirnoperationen an jenem 8. Juli fest. Der Patient wurde ab 7.30 Uhr im OP vorbereitet. Er sei davon ausgegangen, sagte Maarouf am Rande des Gütetermins vor Gericht, dass er nach dem Gespräch zurückkehren und die OP gegen elf Uhr würde beginnen können.
Doch es kam anders: In der Unterhaltung mit dem Direktor hätten sich die Vorwürfe gegen den Chirurgen bestätigt, heißt es. Maarouf wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt. Die OP musste abgesagt werden, der Patient wurde zwei Tage später in der Uniklinik operiert.