AboAbonnieren

Nach tödlichem Unfall auf A3Amtsgericht Köln verurteilt Lkw-Fahrer

Lesezeit 2 Minuten
gericht3

Symbolbild

Köln – Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht am Dienstag einen 40-Jährigen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er 5000 Euro an die Eltern des Opfers zahlen. Bevor er sich zum Geschehen am frühen Morgen des 26. Oktober 2018 äußerte, stand er auf und wandte sich an die Eltern: Es tue ihm sehr leid; er würde alles tun, wenn er ihren Sohn „zurückholen“ könnte. Und er bitte sie, zu dessen Grab gehen zu dürfen. Die Eltern schwiegen im Schmerz.

An jenem Tag war der Mann, der seit 20 Jahren als Kraftfahrer arbeitet, mit einem Laster auf der A3 unterwegs. Er kam aus Richtung Münster, Ziel war der Güterbahnhof Eifeltor. Nach seinen Angaben setzte sich an der Anschlussstelle Dellbrück ein anderer Lkw vor ihn, der ihm im entscheidenden Moment die Sicht versperrte; doch kein Zeuge konnte das bestätigen. Vor dem Autobahnkreuz Köln-Ost gelangte er zu einem Abschnitt, wo Vorwarnzeichen auf eine Wanderbaustelle hinwiesen; als Tempo waren 80 Stundenkilometer vorgeschrieben, schließlich 60.

Prozess in Köln: Lkw-Fahrer gesteht kurze Ablenkung

Bis heute könne er sich nicht erklären, warum es zur Kollision kam: Ungebremst fuhr er auf den Anhänger eines Baustellenfahrzeugs auf, der mit einem Leuchtpfeil auf das Ende der Fahrspur aufmerksam machte. Das Fahrzeug geriet durch den Aufprall in Bewegung, rollte in einem Bogen in Richtung einer Leitplanke und erfasste einen 48 Jahre alten Straßenarbeiter. Er starb noch an der Unglücksstelle an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Der Angeklagte räumte ein, vorher kurz abgelenkt gewesen zu sein: Er habe zum Tacho geblickt, um abzuschätzen, ob er den Güterbahnhof rechtzeitig erreichen würde; andernfalls hätte er die Speditionsleitung anrufen müssen. Als er den Blick wieder senkte, war es zu spät. Hauptursache des Unfalls aber war, dass er viel zu schnell fuhr.

Das könnte Sie auch interessieren:

Den Aussagen eines Polizisten und eines Gutachters zufolge ist davon auszugehen, dass der Lkw mindestens 23 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, wenn nicht 30. Der Sachverständige unterstrich, bei Einhaltung des Tempolimits hätte der Fahrer den Lkw rechtzeitig zum Stehen bringen können: „Der Unfall war vermeidbar.“