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Sexuelle Belästigung33-Jährige erstattet Anzeige gegen Kölner Taxifahrer

Lesezeit 2 Minuten
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Der Taxifahrer wurde unter falschem Vorwand nach Finkenberg bestellt. (Symbolbild)

Köln – Er fahre nebenbei Taxi, um seinen beiden Kindern ein besseres Leben zu bieten, „und nicht um Frauen anzumachen“, sagte der hauptberufliche Einzelhandelskaufmann (31) am Montag vor dem Kölner Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann sexuelle Belästigung vor; er soll im März einen weiblichen Fahrgast nach dem Einstieg in der Weidengasse bedrängt haben.

Die Unternehmensberaterin (33) hatte den Abend in der Gaststätte „Durst“ verbracht und war danach in ein Taxi eingestiegen. „Du musst für diese Fahrt nicht zahlen“, habe der Taxifahrer geäußert, beschrieb die Frau im Zeugenstand. Dann habe er sie unverblümt zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und schließlich die Hand seiner Kundin über der Hose auf seinen erigierten Penis gelegt.

Kölnerin bezahlte Taxifahrt trotz sexueller Belästigung

„So eine Frau bin ich nicht“, habe sie da gesagt und sei kurz darauf ausgestiegen. Am meisten habe sie sich im Nachhinein darüber geärgert, die Fahrt zum Melatengürtel auch noch bezahlt zu haben. Die Unternehmensberaterin ging nach reiflicher Überlegung zur Polizei und erstattete Anzeige.

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Im Gerichtssaal erkannte sie den Angeklagten beim Prozess als den Täter eindeutig wieder. Mittlerweile steige sie bei Taxis nur noch hinten ein und setze sich nicht mehr, wie in der Tatnacht, auf den Beifahrersitz.

Köln: Taxiruf ermittelte Fahrer durch GPS-System

Die 33-Jährige hatte sich in jener Nacht zwar weder Kennzeichen noch Nummer des Taxis gemerkt. Durch eine präzise Angabe von Einstiegsort und Uhrzeit konnte der Taxiruf Köln aber das Fahrzeug und den dazugehörigen Fahrer ermitteln; dieses war mit einem GPS-System ausgestattet, die Daten wurden gespeichert.

Der Angeklagte bestritt allerdings bis zuletzt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas gemacht habe, ich bin Familienvater“, sagte der 31-Jährige. Die Richterin sah den Vorwurf jedoch als erwiesen an, aufgrund der GPS-Daten und vor allem der glaubwürdigen Aussage der Zeugin, und setzte 1800 Euro Geldstrafe fest. Dass der Angeklagte alles abstritt, erklärte sich die Richterin so: „Wahrscheinlich schämt er sich und will den Vorfall vor seiner Familie verbergen.“