Richter verhängt GeldstrafeObdachloser greift Polizisten am Kölner Hauptbahnhof an
Köln – Mit anzüglichen Kommentaren hatte ein gelernter Schweißer in der E-Passage des Hauptbahnhofs weibliche Reisende belästigt, woraufhin Polizisten den Mann kontrollierten. Was danach passierte, daran könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte, der sich am Donnerstag wegen eines tätlichen Angriffs auf die Beamten vor dem Amtsgericht verantworten musste.
Angeklagter kann sich an Vorfall nicht erinnern
„Ich weiß nur noch, dass ich im Polizeipräsidium in Kalk aufgewacht bin, aber es wird wohl so gewesen sein“, sagte der 50-Jährige zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Demnach habe er die Polizisten unter anderem als „Salafisten“ bezeichnet, in Richtung der Gesichter der Polizisten geschlagen und sich mit Schlägen und Tritten gegen die Festnahme gewehrt.
Woran das denn liege, dass er sich an den Vorfall vom Januar nicht erinnern könne, fragte Richter Michael Käufl den Angeklagten. „Wahrscheinlich am Saufen“, lautete die Antwort, er habe an dem Tag Wodka und Bier konsumiert. Zumindest von harten Drogen sei er weg, mittlerweile trinke er nur noch zweimal in der Woche und arbeite in einer Obdachloseneinrichtung.
Kölner Polizistin: Kein alltägliches Geschehen
Sehr aggressiv und laut sei der Mann gewesen, sagte eine noch heute beeindruckte Polizistin im Zeugenstand. „Das war kein alltägliches Geschehen“, berichtete die Beamtin, der Beschuldigte sei direkt in den Angriffsmodus übergegangen. Unkoordiniert habe der 50-Jährige zunächst wild gestikuliert, dann habe sie gemerkt, „dass wir das sprachlich nicht mehr unter Kontrolle haben.“
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Der Richter stellte fest, dass die Beamten bezüglich der Beleidigungen keinen Strafantrag gestellt hätten, womit diese nicht geahndet werden könnten. „Das muss man in unserem Alltag manchmal hinnehmen“, sagte die Zeugin. Aufgrund des schwereren Vorwurfs des tätlichen Angriffs würden die Beleidigungen bei einer Strafe aber ohnehin kaum ins Gewicht fallen.
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholisierung
Kurz vor der aktuellen Tat war der Angeklagte bereits in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (75 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Auf dem Breslauer Platz hatte er Polizisten als Kinderschänder beschimpft und angegriffen. Mit einem schwungvollen Kopfstoß gegen die Brust hatte ein Beamter den Mann zu Boden gebracht und so außer Gefecht gesetzt.
„Sie neigen offenbar zu Straftaten, wenn Sie Alkohol getrunken haben“, sagte Richter Käufl. Der Angeklagte versicherte, das Problem mit einem Sozialarbeiter anzugehen. Das Urteil lautete auf 1200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 10 Euro). Es fiel auch deshalb so milde aus, da der Richter aufgrund der Alkoholisierung von einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit ausging.