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In Köln vor GerichtPeugeot-Fahrerin rast in Haltestelle – Rentner durch die Luft geschleudert und getötet

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Die Polizei bei der Aufnahme des Unfalls auf der Boltensternstraße im Dezember 2022.

Die Polizei bei der Aufnahme des Unfalls auf der Boltensternstraße im Dezember 2022.

Fahrlässige Tötung warf die Staatsanwältin der 70-jährigen Angeklagten vor.

Erklären konnte die 70-jährige Autofahrerin beim Prozess im Amtsgericht nicht, warum sie an jenem 12. Dezember 2022 von der Boltensternstraße abgekommen und in eine Bushaltestelle gerast war. Sie gab ihrem Auto die Schuld. Der Peugeot 206 traf einen Rentner, der durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert wurde und elf Tage später im Krankenhaus starb.

Köln: Rentner erlitt Hirnblutung und multiple Knochenbrüche

Fahrlässige Tötung warf die Staatsanwaltschaft der Fahrerin vor. Durch eine Unachtsamkeit habe sie das Lenkrad rumgerissen, sei gegen den Bordstein und schließlich in das Häuschen der Bushaltestelle gekracht. Der dort stehende Rentner schlug mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe auf, flog etwa zehn Meter weit und blieb schließlich mit schwersten Verletzungen auf dem Asphalt liegen.

„Bei einer achtsamen Fahrweise hätte die Kollision vermieden werden können“, führte die Staatsanwältin in Saal 29 des Kölner Justizgebäudes aus. Der 84-Jährige erlitt eine Hirnblutung und multiple Knochenbrüche, unter anderem der Rippen, am Becken, am Knie und am Fuß. Elf Tage lang kämpften die Ärzte in der Kölner Uniklinik um das Leben des Mannes, letztlich vergebens.

Köln: Gutachter widerspricht These von defektem Auto

Die Angeklagte erklärte, am Tag des Unfallgeschehens auf ihre kranke Enkelin aufgepasst zu haben. Sie sei danach ins Auto gestiegen, um nach Hause zu fahren. Bei normaler Geschwindigkeit sei der Wagen an der Bushaltestelle plötzlich nach rechts gezogen. „Sie konnte nicht mehr gegenlenken, ist nicht mehr in die Spur gekommen“, so die Verteidigerin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis.

Der Aussage der Anwältin, die Mandantin habe keinen Fehler gemacht, trat der Verkehrsgutachter entgegen. Die Untersuchungen an dem alten Peugeot hätten keine technischen Mängel ergeben. Vor allem die Lenkung sei völlig intakt gewesen. Der Sachverständige ging davon aus, dass die Angeklagte mit dem rechten Vorderreifen gegen einen Bordstein geprallt und die Kontrolle verloren habe.

Köln: Autofahrerin erhält Verwarnung und Geldauflage

Die Verteidigerin brachte die Variante ins Spiel, wonach der Reifen vorher geplatzt sei und danach die Lenkung blockiert habe. Der Gutachter nannte diese Theorie nicht plausibel. Dann hätte es Spuren auf der Straße und Beschädigungen an der Felge geben müssen. Auch spreche nichts für einen Gegenstand, der auf der Straße gelegen und einen Reifenschaden begünstigt habe.

Die Vorsitzende Richterin sprach am Ende der Verhandlung eine Verwarnung aus, eine Geldstrafe von 1800 Euro wurde vorbehalten. Die Angeklagte, die nicht vorbestraft war und auch keine Punkte in Flensburg aufwies, muss als Auflage 1500 Euro an einen Verein bezahlen. Die Richterin sah ein Augenblicksversagen bei der Angeklagten, das letztlich zur Katastrophe geführt habe.