„Stimmung war aufgeheizt“Priester bei Kölner Prozess um Volksverhetzung angefeindet
Köln – Mit gemischten Gefühlen hat der Münchner Pfarrvikar und Kirchenrechtler Wolfgang F. Rothe die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts aufgenommen, ein Strafverfahren gegen zwei katholische Priester wegen Volksverhetzung gegen Geldauflage einzustellen. Rothe hatte Anzeige erstattet, nachdem die Angeklagten einen Artikel mit schwulenfeindlichem Inhalt veröffentlicht hatten.
Köln: „Stimmung im Gerichtssaal war aufgeheizt“
„Ich bin froh, dass es nicht zum Freispruch gekommen ist“, erklärte Rothe nach dem Prozess am Freitag. Positiv bewertete er auch, dass der polnische Priester Dariusz Oko (61) sich letztlich für seine Äußerungen – er hatte Homosexuelle in der Kirche als „Krebsgeschwür“ und „Parasiten“ bezeichnet“ – entschuldigt habe. Wenngleich er diesen Beteuerungen kaum Glauben schenke, so Rothe.
„Die Stimmung im Gerichtssaal war spürbar aufgeheizt“, berichtete Rothe nach dem Prozess. Mehrere Frauen hätten leise den Rosenkranz gebetet und mehrfach habe er sich anhören müssen, er solle sich schämen. „Dass ich die beiden Priester angezeigt hätte, sei eine Schande“, habe man ihm gesagt. Dutzende Anhänger der Angeklagten waren an dem Tag zur Verhandlung nach Köln gereist.
Richterin schlug Einstellung des Verfahrens vor
Auch Redakteur und Priester Johannes Stöhr (91), in dessen Kirchenzeitschrift der Artikel erschienen war, hatte sich ausdrücklich von den Schmähbegriffen distanziert. Anzeigenerstatter Rothe bedauerte aber zugleich, dass durch die Einstellung des Verfahrens und das fehlende Urteil nicht auch schriftlich festgehalten wurde, „dass solche Äußerungen in keiner Weise zu billigen sind“.
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Richterin Sophie Schwartz war es beim Prozess womöglich ein Anliegen, keinen Präzedenzfall zu schaffen. Mehrfach hatte Schwartz von sich aus vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen und bei Autor Oko eine Einsichtigkeit erkannt. Dabei hatte dieser zunächst jeglichen Vorwurf der Hetze abgestritten und im Vorfeld erklärt, zu Unrecht auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen.
Freispruch für evangelischen Pastor in ähnlichem Fall
Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn war es dann, der Priester Oko zu einer Entschuldigung gedrängt hatte, da er ansonsten einer Einstellung nicht zugestimmt hätte. „Das Unrecht muss ausgeräumt werden“, hatte Willuhn erklärt. Die beiden katholischen Priester müssen nun insgesamt 7000 Euro an die Opfer-Organisation „Weißer Ring“ bezahlen, damit bleiben sie nicht vorbestraft.
In einem ähnlichen Fall wurde am Freitag ein evangelischer Pastor in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Bremen sogar freigesprochen. Der 54-jährige Geistliche hatte Homosexualität als „Degenerationsformen von Gesellschaft“ bezeichnet und von „Verbrechern“ vom Christopher-Street-Day gesprochen. Dies sei noch von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt, so das Gericht.