Köln – Der katholische Pfarrer D. räumt bei Ermittlungen einen sexuellen Kontakt zu einem jugendlichen Prostituierten ein. 16 Jahre später wird der Kirchenmann von Kardinal Rainer Woelki zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert. Ein fragwürdiger Vorgang mit entsprechenden Medienberichten. Gegen einen Artikel der „Bild” ging Woelki vor Gericht vor. Und nun freut er sich über den Ausgang des Verfahrens.
Kölner Landgericht gibt Woelki und BILD Recht
Denn die Pressekammer des Landgerichts von Richter Dirk Eßer da Silva hat entschieden, dass die „Bild” folgende Schlagzeile nicht mehr verbreiten darf: „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“. Da Pfarrer D. womöglich nicht gewusst habe, dass der Strichjunge im Jahr 2001 erst 16 oder 17 Jahre war und keine Straftat festgestellt wurde, dürfe diesem auch nicht Missbrauch unterstellt werden. Schon gar nicht Kindesmissbrauch, da der Junge über 14 Jahre alt war.
„Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert“, so feiert Woelki die Entscheidung des Landgerichts in einer Mitteilung des Erzbistums. Gegen ein weiteres Urteil des Landgerichts zugunsten der „Bild” – die Zeitung durfte titeln: „Wegen Woelki-Skandal – Treten ALLE deutschen Bischöfe zurück?“ – wolle Woelki Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen.
Köln: Spannendstes Verfahren läuft noch
Die spannendste Frage im Zusammenhang der Klagen des Kardinals gegen Springers Boulevardblatt wird aber erst im Juni geklärt: „Was wusste Woelki?“ Die „Bild” hatte berichtet, dass Woelki die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Pfarrer D. bekannt gewesen seien, darunter eine schriftliche Warnung der Polizei, Pfarrer D. kein Aufgabengebiet zuzuweisen, in dem er sexuellen Kontakt zu ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen (etwa Messdienern) aufnehmen könne.
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Die Polizeiwarnung und weitere Vermerke befinden sich in der Personalakte von Pfarrer D. Woelki hatte erklärt, diese vor der Beförderung nicht gesehen, sondern sich auf Empfehlungen verlassen zu haben. Eine eidesstattliche Erklärung dazu hatte dem Richter nicht ausgereicht, Woelki sollte zusätzlich erklären, weder die Personalakte gesehen, noch aus anderen Quellen vom brisanten Inhalt erfahren zu haben. Dem kam der Kardinal über seinen Anwalts Carsten Brennecke nach.
Generalvikar hatte Beförderung von D. verteidigt
Grundsätzlich soll Woelki vor der Beförderung von Pfarrer D. aber von dem Vorfall aus 2001 gewusst haben. „Es handelte sich um eine einmalige Verhaltensweise, die aufgearbeitet ist", hatte Noch-Generalvikar Markus Hofmann im WDR erklärt.
„Und wenn jemand Reue zeigt, geständig ist und daran arbeitet, dann kann man ihm eine Chance geben.“ Es läge keine Straftat vor, weder nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht. Letztlich wurde D. aber von seinem Posten abgezogen.