Für ihre Aussagen zum Ukraine-Krieg stand sie am Dienstag in Köln vor Gericht. An ihrer Brust klebte ein Stern in russischen Farben.
„Russland ist kein Aggressor“Kölner Gericht verurteilt pro-russische Aktivistin wegen Zuspruch zum Angriffskrieg in der Ukraine
Für billigende Äußerungen in Bezug auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Kölner Amtsgericht die Aktivistin Elena Kolbasnikova am Dienstag zu einer Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Die Wortwahl der 48-Jährigen bei einer Demo sei zwar gemäßigt gewesen, doch die Schwelle der Meinungsfreiheit überschritten, so die Richterin in der Urteilsbegründung.
Köln: Wachtmeister werfen Ehemann aus dem Saal
Viele Journalisten, Kamerateams und Fotografen, auch aus Russland, verfolgten, wie sich Elena K. in Saal 10 des Kölner Justizgebäudes neben ihren Rechtsanwalt, den früheren „Pro Köln“-Politiker Markus Beisicht, setzte. An ihrer Brust klebte ein Stern in russischen Farben, der dem Davidstern ähnelte. Die Richterin forderte die Angeklagte auf, das Symbol abzunehmen, was sie auch tat.
Bereits vor dem Gerichtsgebäude hatten sich einzelne Demonstranten gegen die Angeklagte und deren Begleiter positioniert. Demonstrativ hatte sich der Ehemann der Angeklagten fürs Foto neben seine Frau gesetzt. Kurz darauf warfen Wachtmeister den Mann aus dem Saal – nachdem ein auf Krücken gehender Zuschauer geäußert hatte, dieser habe ihn geschubst. Es kam zum Gerangel.
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Interview bei pro-russischer Demonstration gegeben
Die Vorwürfe: Elena Kolbasnikova hatte für den 8. Mai vergangenen Jahres einen pro-russischen Autokorso am Fühlinger See organisiert. Man wollte den „Tag des Sieges über den Faschismus“ feiern – am 8. Mai 1945 hatte Nazi-Deutschland die bedingungslose Kapitulation im 2. Weltkrieg erklärt. Die Angeklagte hatte im Rahmen der Demonstration ein Interview gegeben, das sie auf die Anklagebank brachte.
Russland sei kein Aggressor, sondern helfe, den Krieg in der Ukraine zu beenden, hatte Kolbasnikova gegenüber „Bild.TV“ geäußert. Dieser Krieg habe im Jahr 2014 begonnen, acht Jahre sei Russland geduldig gewesen. „Aber es ist weiter eskaliert und es gibt keinen anderen Weg.“ Frieden sei das wichtigste und ein möglicher dritter Weltkrieg müsse unbedingt verhindert werden.
Angesprochen auf das Massaker von Butscha mit vielen toten Zivilisten oder die Zerstörung der Hafenstadt Mariupol, sagte die Angeklagte: „Glauben Sie wirklich an diese Bilder?“ Die Staatsanwaltschaft zeigte sich daher überzeugt davon, dass Kolbasnikova von einem inszenierten Schauspiel seitens der ukrainischen Regierung gesprochen und das Massaker somit verharmlost habe.
Anwalt von Elena K. kündigt Berufung gegen Urteil an
Verteidiger Beisicht argumentierte, die Aussagen seiner Mandantin mögen grenzwertig sein, sie seien aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. „Eine Demokratie muss solche Äußerungen ertragen können und sollte sie nicht kriminalisieren“, sagte Beisicht. Er beantragte daher einen Freispruch – zumal sich die Meinung der Angeklagten vor allem durch den Konsum russischer Medien gebildet habe.
Es sei in Deutschland eben nicht erlaubt, alles zu sagen, erklärte die Richterin nach dem Urteilsspruch. Es sei unstrittig, dass Russland mit dem Einmarsch in die Ukraine gegen das Völkerrecht verstoße. Die Aussagen der Angeklagten seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Verteidiger kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an – wenn nötig, durch alle Instanzen.