Masken-Attest ohne UntersuchungKölner „Querdenken“-Ärztin hat ihre Approbation zurück
Köln – Die Bezirksregierung Köln hat den Approbationsentzug bei der Ehrenfelder Ärztin wieder aufgehoben. Ein Gericht hatte signalisiert, es würde andernfalls zugunsten der Ärztin urteilen.
Bei einem Test des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte die Allgemeinmedizinerin im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung ausgestellt und die Existenz von krankmachenden Viren geleugnet. Die Ärztin war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv.
Rund ein Dutzend Atteste der Ärztin fielen zudem in Schulen auf. Sie entsprachen nicht den Formalien für ein Attest gegen die Maskenpflicht, weil beispielsweise eine medizinische Begründung fehlte. Im Herbst letzten Jahres entzog die Bezirksregierung ihr die Approbation, die Ärztin reichte Klage ein.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Den Entzug der Approbation hebt die Bezirksregierung nun wieder auf. „Wir hatten vor allem den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Fokus“, sagt Thomas Kaspari von der Approbationsbehörde. Dies sei zulasten der Berufsfreiheit der Ärztin gegangen. Der Entzug der Approbation komme schließlich einem Berufsverbot gleich – dafür bräuchte man schwerwiegendere Beweise als Atteste, „mit denen man in der Schule eh nichts anfangen kann“.
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Es ist das erste approbationsrechtliche Verfahren der Bezirksregierung gegen Ärzte, die im Zusammenhang mit Corona auffällig wurden. „Mit dieser korrigierten Sichtweise werden wir die Verfügung zurücknehmen“, sagt Kaspari. „Der Approbationsentzug wird aufgehoben.“
Gegen die Ehrenfelder Ärztin läuft auch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Vor weiteren approbationsrechtlichen Schritten werde die Behörde die strafrechtlichen Ermittlungen abwarten, so die Bezirksregierung.