Köln – Nachdem sie falsche Masken-Atteste herausgab, hat die Bezirksregierung Köln einer Ehrenfelder Ärztin die Approbation entzogen. Dies bestätigte Pressesprecherin Vanessa Nolte am Mittwoch auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Ärztin hat gegen die Entscheidung Klage eingereicht, ebenso gegen den sofortigen Vollzug. Unabhängig von der Entscheidung der Bezirksregierung hat sie ihre Praxis zum Jahresende abgegeben.
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Unsere besten Texte 2021 – dieser Text ist erstmals am 15. Dezember 2021 veröffentlicht worden.
Die Entscheidung beruhe „auf mehreren Handlungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Infektionen, die einen Verstoß gegen die Berufsordnung bedeuten“, so Nolte. Ärztinnen und Ärzte seien dazu verpflichtet, den anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten. Gegen die Ärztin läuft auch ein berufsrechtliches Verfahren der Ärztekammer, bei dem ihr eine Geldstrafe droht: Hier steht ein Urteil noch aus.
Bei einem Test des „Kölner Stadt-Anzeiger“ stellte Stefanie L. im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung aus und leugnete die Existenz von krankmachenden Viren. Stefanie L. war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv. Als Reaktion auf die Recherche beendete die Universität Köln ihre Kooperation mit Stefanie L., die bis dahin auf der Webseite der medizinischen Fakultät als Lehrpraxis für Studierende geführt wurde.
Bezirksregierung leitete zweites Verfahren gegen Mediziner ein
Anfang Februar 2021 führten Polizei und Ordnungsamt eine Razzia in der Ehrenfelder Praxis durch. Sie stellten mehrere Verstöße gegen die Maskenpflicht fest und fanden Broschüren aus der „Querdenken“-Szene im Wartezimmer. Gegenüber den Beamten behauptete Stefanie L., die Stadt Köln sei keine Behörde, sondern eine Firma. Außerdem würde sie erst eine Maske tragen, wenn man ihr beweisen könne, dass eine Pandemie herrsche.
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Seit Beginn der Pandemie seien acht Ärztinnen und Ärzte gemeldet worden, die hinsichtlich Corona „auffällig geworden sind“, so Nolte. Die Bezirksregierung leitete zwei approbationsrechtliche Verfahren ein, eines davon gegen Stefanie L. Bei dem zweiten Verfahren steht die Entscheidung noch aus. Auch hier sollen laut Medienberichten Gefälligkeitsatteste vergeben worden sein.
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