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„Cold Case“ Petra NohlKölner wehrt sich gegen Mordurteil – Anwalt hat Revision eingelegt

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte Norbert K. (57) mit Verteidiger Marc Piel kurz vor dem Urteil im Landgericht Köln.

Der Angeklagte Norbert K. (57) mit Verteidiger Marc Piel kurz vor dem Urteil im Landgericht Köln.

Nach dem Mordurteil im Fall der 1988 getöteten Petra Nohl hat der Beschuldigte offiziell Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Der spektakuläre „Cold Case“ um die im Jahr 1988 ermordete Petra Nohl geht in die juristische Verlängerung. Der Angeklagte Norbert K. hat Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, wie Verteidiger Marc Piel dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Montag bestätigte. Das Landgericht hatte K. am Freitag – fast genau 36 Jahre nach der Tat – zu lebenslang Gefängnis wegen Mordes verurteilt.

Köln: Verteidiger überzeugt die Urteilsbegründung nicht

„Das angenommene Mordmerkmal der niederen Beweggründe war ein Gemisch aus sexuellem Motiv, Habgier oder einem vorangegangenen Streitgespräch“, sagt Verteidiger Piel. Die Richterin habe lediglich Spekulationen angestellt, mit denen sich ein Mord nicht begründen lassen könne. Piel geht daher davon aus, dass das Urteil einer Überprüfung durch den BGH nicht standhalten werde.

Die 24-jährige Petra Nohl wurde im Jahr 1988 in der Nacht zu Karnevalssonntag in der Kölner Innenstadt getötet.

Die 24-jährige Petra Nohl wurde im Jahr 1988 in der Nacht zu Karnevalssonntag in der Kölner Innenstadt getötet.

Die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann hatte ihr Mordurteil und damit die Höchststrafe mit einem eklatanten Missverhältnis zwischen Anlass und eigentlicher Tat begründet, was besonders verwerflich und verachtenswert sei. Gefolgt sei Norbert K. der 24-jährigen Nohl nach einem Diskobesuch in der Tatnacht laut Richterin wohl, um etwas von ihr zu bekommen: „Sex oder Geld.“

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Nur Mord verjährt nie, Freispruch bei Totschlag

Das Mordmerkmal wird der zentrale Punkt bei der Überprüfung des Urteils sein. Das muss zunächst schriftlich vorliegen, woran die Schwurgerichtskammer derzeit arbeitet. Sehen die Richter des Bundesgerichtshofs später etwa nur einen Totschlag, womöglich durch einen Affekt im Streit, dann müsste K. freigesprochen werden. Denn ein Totschlag wäre bereits verjährt. Nur Mord verjährt nie.

Dass es sich bei dem heute 57-jährigen Norbert K. um denjenigen handelt, der Petra Nohl getötet hat, daran ließ Richterin Grassmann hingegen überhaupt keine Zweifel. Das Spurenbild am Tatort lasse nur diesen Schluss zu. So wurden sechs Hautschuppen von K. an der Kleidung der toten Petra Nohl gefunden. Und zwar genau an den Körperstellen, an denen der Täter diese gepackt hatte.

Tochter von Petra Nohl zeigte sich nach dem Urteil erleichtert

Dass durch die Würgehandlungen nicht auch DNA-Spuren in der Halsregion gefunden worden seien, erklärte die Richterin so: Das ausgetretene Blut habe weitere Hautschuppen wahrscheinlich weggespült. „Treten, Trampeln, Draufknien“, so hatte der damalige Gerichtsmediziner die Tat beschrieben. Er sprach von 30 massiven Einwirkungen auf den Körper der getöteten Petra Nohl.

Ein Zeugenhinweis in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ hatte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht, der alle Vorwürfe bestreitet. Nohls heute 37-jährige Tochter zeigte sich nach dem Mordurteil erleichtert. „Nicht zu wissen, wer der Mörder ihrer Mutter ist, das hat sie über all die Jahre beschäftigt und ihr große Angst gemacht“, sagte die Kölner Opfer-Anwältin Eva Kuhn.