Dem pädagogischen Mitarbeiter an einer Grundschule wird Anstiftung zum schweren Kindesmissbrauch vorgeworfen.
Abartige Fantasien am PC ausgelebt?Richter appelliert an beschuldigten OGS-Betreuer aus Köln
Während die Staatsanwältin die Anklageschrift vortrug, hielt sich der Beschuldigte immer wieder die Hand vor das rot angelaufene Gesicht. Dem Betreuer im offenen Ganztag (OGS) einer städtischen Grundschule im Bezirk Mülheim wird Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Beim zweiten Prozesstag im Landgericht richtete der Richter eindringliche Worte an den 54-Jährigen.
Köln: Schlimme Vorwürfe gegen OGS-Betreuer
Nachmittags betreute er als Leiter einer OGS-Gruppe und Mitarbeiter eines freien Trägers die Kinder der Grundschule, bis jetzt ohne bekannt gewordene Vorfälle. Doch in der Nacht soll sich der zweifache Familienvater an seinen Laptop gesetzt und die abartigsten Fantasien zum Nachteil von Kindern jeglichen Alters ausgelebt haben. Dafür drohen dem Mann nun viele Jahre Gefängnis.
Über einen Anbieter soll der 54-Jährige Kontakt zu Familien auf den Philippinen bekommen haben. Für umgerechnet rund 23 Euro soll er mehrfach verlangt haben, drei Tage lang einer Familie aus armen Verhältnissen die schlimmsten Anweisungen geben zu können.
Kölner Richter richtet Wort an den Angeklagten
Beim Prozessauftakt hatten die Verteidiger Maximilian Klefenz und Frank Hatlé erklärt, ihr Mandant werde sich zunächst schweigend verteidigen, sich also nicht zu den Vorwürfen äußern. „Überlegen Sie gut, wie Sie sich hier positionieren“, sprach Richter Christoph Kaufmann den Angeklagten beim Verhandlungstag am Donnerstag direkt an. „Ein Strafverfahren birgt Risiken, aber auch Chancen.“
„Je früher, desto besser“, gelte für ein etwaiges Geständnis, sagte Kaufmann. Dies würde sich bei einem möglichen Schuldspruch auf das Strafmaß auswirken. Da erst beim nächsten Prozesstag am 17. September in die Beweisaufnahme eingestiegen werden soll, bliebe dem Angeklagten genug Zeit zum Nachdenken.
Köln: Lehrerinnen sollen im Zeugenstand aussagen
Nach einem Hinweis aus den USA hatten deutsche Ermittler die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Beim Auftakt hatten die Verteidiger von einer schwierigen Beweislage gesprochen. So existierten zwar auf dem Laptop des Angeklagten sichergestellte Chatverläufe, jedoch keine Videos oder Bilder der behaupteten Taten. Auch seien keine etwaigen Mittäter oder Geschädigte bekannt.
Um den Charakter des seit November in Untersuchungshaft sitzenden 54-Jährigen zu ergründen, waren Angehörige des Mannes geladen. Sie wollen aber laut Richter Kaufmann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. In den Zeugenstand treten sollen aber etwa zwei Lehrerinnen – offenbar von der Grundschule, an der der pädagogische Mitarbeiter zuletzt tätig war.