So geht es jetzt weiter nach dem Prozess um den Wohnhausbrand in Bocklemünd.
SEK-Beamte fast gestorbenKölner wehrt sich gegen Haft für Feueranschlag und steht vor Dilemma
Für einen Feueranschlag auf SEK-Beamte hatte das Landgericht einen ehemaligen Schweißer aus Bocklemünd zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, geht der Beschuldigte gegen das Urteil vor, seine Verteidigerin Karin Bölter hat fristgemäß Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Doch der 57-Jährige steht nun vor einem Dilemma.
Köln: Bei Urteilsaufhebung droht erneut Psychiatrie
Da dem Mann die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus drohte, war er bis zu seiner Verurteilung in der LVR-Klinik in Essen untergebracht. Bis die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar einen neuen Haftbefehl verkündete – woraufhin der Beschuldigte umgehend in die JVA Köln-Ossendorf gebracht wurde. Denn die Klinikunterbringung war mit Urteil vom Tisch.
„Wir werden die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann endgültig entscheiden, wie wir weiter verfahren“, sagt Verteidigerin Bölter auf Anfrage. Das juristische Problem: Wehrt sich der Angeklagte erfolgreich gegen das Hafturteil und es kommt durch etwaige Rechtsfehler zur neuen Verhandlung, dann droht erneut die Klinikunterbringung, im äußersten Fall bis zum Lebensende.
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Köln: SEK-Beamte trafen in Wohnung auf Feuerwalze
Die vertrackte Situation war entstanden, nachdem der psychiatrische Gutachter im Verfahren zwar wegen einer Psychose von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten in den Stunden vor der Tat gesprochen hatte. Da hatte der Mann in der Wohnung das Entzünden einer Gasflasche angekündigt und seine Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht („Ich nehme dich mit!“).
Beim späteren Polizeieinsatz soll der 57-Jährige aber wieder so klar bei Sinnen gewesen sein, dass er das Unrecht seines Handels habe einsehen können, das belegten etwa Whatsapp-Nachrichten. Seine Schuldfähigkeit war somit nicht komplett aufgehoben. Laut Urteil hatte der Mann das Gas in dem Moment gezündet, als SEK-Beamte die Wohnung im zweiten Stock gestürmt hatten. Zwei Polizisten wären beinahe erstickt.
Kölner sprang vom Balkon: Unterschenkel amputiert
Das Landgericht ging von versuchtem Mord aus. Verteidigerin Bölter hatte in ihrem Plädoyer hervorgehoben, ihr Mandant habe nicht mit einer solch schnellen Ausbreitung des Feuers rechnen können und ein mildes Urteil beantragt. Der 57-Jährige war selbst vor den Flammen geflüchtet und vom Balkon gesprungen. Er brach sich den linken Unterschenkel, der amputiert werden musste.
Im Prozess war auch thematisiert worden, dass der Bewohner Reichsbürgerjargon benutzt und offenbar einen Hass auf Polizisten entwickelt hatte. Opfer-Anwalt Christoph Arnold hatte das Strafmaß von neun Jahren als angemessen erachtet. Sein Mandant wurde beim Einsatz im verrauchten Treppenhaus eingeschlossen, hatte Todesängste ausgestanden. Er wurde in letzter Minute von der Feuerwehr gerettet.