Obszöne BeleidigungenRikscha-Fahrer aus Köln schon wieder auf der Anklagebank
Köln – Zum wiederholten Male musste sich ein Kölner Rikscha-Fahrer vor dem Amtsgericht verantworten. Nachdem er sich laut früheren Anklagen bereits Verfolgungsjagden mit Polizisten geliefert und diese beleidigt haben soll, waren im aktuellen Verfahren zwei junge Frauen die Geschädigten. Der angeklagte Vorfall soll sich vergangenen August im Bereich des Heumarkts abgespielt haben.
Zwei Frauen auf dem Heumarkt belästigt
Auf der Platzmitte des Heumarkts soll der Rikscha-Fahrer mit seinem Fahrrad-Taxi zunächst an den Frauen vorbeigefahren und ihnen hinterhergepfiffen haben. „Wollt ihr mitfahren?“, soll der Mann angeboten haben. Und ausfällig geworden sein, als die Frauen das ablehnten. Das sei wegen deren „geilen Ärsche“ aber schade, soll der Angeklagte laut Polizeibericht zunächst geäußert haben.
Er solle sich endlich entfernen, sollen die beiden Frauen zu dem 43-Jährigen gesagt haben, woraufhin dieser laut Anklage mit vulgären Beleidigungen reagiert hat. Der Rikscha-Fahrer soll erst weggefahren sein, nachdem eine der Frauen ihr Handy gezückt und den Täter gefilmt habe. Die Geschädigten erstatteten später Strafanzeige bei der Polizei. Der Behörde war der Beschuldigte gut bekannt.
Verfahren wegen weiterer Verurteilung eingestellt
Auf den Sachverhalt angesprochen stritt der Rikscha-Fahrer alles ab. Vielmehr sei er von den Anzeigenerstatterinnen angesprochen und beleidigt worden. Eine nicht involvierte Zeugin hatte jedoch das Gegenteil beobachtet und stärkte damit die Angaben der beiden Frauen. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Rikscha-Fahrer einen Strafbefehl wegen Beleidigung.
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2250 Euro sollte der Mann zahlen, er legte über Verteidiger Claus Eßer aber Einspruch dagegen ein. So kam es zur Hauptverhandlung im Amtsgericht, zu der der Angeklagte aber nicht erschien. Anwalt Eßer regte an, das Verfahren in Hinblick auf eine kürzlich ergangene Verurteilung einzustellen. Wegen Subventionsbetrug hatte der Rikscha-Fahrer 5000 Euro Geldstrafe erhalten.
Bereits zuvor wegen Beleidigung aufgefallen
Der Richter stimmte dem Vorschlag des Verteidigers zu. Die mutmaßliche Beleidigung wird damit nicht sanktioniert. Dabei war der Rikscha-Fahrer dahingehend vorbelastet. So er hatte vor vier Jahren Polizisten beleidigt, nachdem diese von einer Alkohol-Fahrt auf der Rikscha ausgegangen waren. Kurioserweise hatte der Angeklagte die Beamten gerufen und sich so selbst entlarvt.
Der Rikscha-Fahrer wollte nämlich den Diebstahl seines Gefährts melden. Dabei hatte er den Polizisten mit deutlicher Fahne erklärt, noch Minuten vorher darauf gefahren zu sein. Auch soll er laut einer weiteren Anklage vor einer Verkehrskontrolle davon gefahren sein. Über den Polizisten, der die Verfolgung aufgenommen hatte, soll er gesagt haben: „Die fette Sau wollte mich abdrängen.“