Köln – Mit 13 Jahren habe sie das erste Mal Kokain geschnupft, berichtete die Angeklagte am Montag im Kölner Amtsgericht, der gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wurde. „Haben Sie einen Schulabschluss?“, fragte Richter Christian Sommer. „Leider nicht“, war die Antwort. Es war eine dieser Verhandlungen, in der es um die buchstäblich letzte Chance auf Bewährung gehen sollte.
Angriff mit Bierflasche am Rheinufer
Vergangenen Juni hatte sich die 27-Jährige mit Freunden in Mülheim aufgehalten. Zunächst war die Gruppe am Wiener Platz mit einem Passanten aneinander geraten. Ein Überwachungsvideo zeigt zwar Schläge und Tritte gegen den Mann. „Eine Ruckelei ohne Ende“, befindet aber der Richter, denn so ganz klar werde nicht, ob es sich nicht auch um eine Notwehrsituation gehandelt haben könnte.
Schließlich war es ein 25-jähriger Berufssoldat, der die Gruppe flüchtig kannte und schlichtend eingegriffen hatte. Das passte der Angeklagten offenbar nicht. Als sie den Mann wenig am Rheinufer auf einer Bank sitzen sah, schlug sie ihm hinterrücks eine Glasflasche auf den Kopf. „War das eine Bierflasche?“, fragte der Richter. „Ja“, so die Angeklagte. „Pils oder Kölsch?“ „Weiß ich nicht mehr.“
Zum Opfer gesagt: „Ich hoffe, Du verblutest“
Die Flasche hinterließ eine klaffende, vier Zentimeter lange Platzwunde auf dem Hinterkopf des Opfers, die im Krankenhaus genäht werden musste. „Sie hat nicht den Eindruck gemacht, als ob sie das bereut hat“, meinte der Zeuge. „Ich hoffe, Du verblutest“, soll die Angeklagte dem Mann laut Anklage der Staatsanwaltschaft nach der Attacke am Rheinufer noch entgegengebrüllt haben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Im Gerichtssaal entschuldigte sich die 27-Jährige aber ausdrücklich bei dem Soldaten. „Das tut mir mega leid“, sagte sie. Verteidiger Wolfgang Kurtenbach sprach von einer gewissen Gruppendynamik an jenem Abend. Der Zeuge sei ihr nach dem Vorfall am Wiener Platz offenbar auf die Nerven gegangen, was natürlich keinesfalls den Angriff mit der Flasche rechtfertige.
Richter verhängt eine Bewährungsstrafe
In der Klinik hatte der Soldat noch von einem Sturz gesprochen, um die Angeklagte zu schützen. Als er die Verletzung aber seinem Dienstherren meldete und dort den wahren Grund offenbarte, kam es zur Anzeige. Den Flaschenschlag hatte die Staatsanwaltschaft zunächst einer Freundin der 27-Jährigen zugerechnet und diese ebenfalls angeklagt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Eine ähnlich gelagerte Tat wäre der Angeklagten beinahe zum Verhängnis geworden, vor der neuen Attacke war die Bewährungszeit erst zwei Monate abgelaufen. Richter Sommer verurteilte die Angeklagte letztlich zu elf Monaten Haft, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurden. Stärkstes Argument dafür war, dass sie bald eine sechsmonatige Drogentherapie antritt.