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Streit um RolexKölner Uhrenhändlerin von Kunden verklagt – Gericht fällt Urteil

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Ein Fall aus Köln drehte sich um eine Luxus-Uhr der Marke Rolex. (Symbolbild)

Köln – Zum stolzen Preis von 15.990 Euro hatte ein Kunde eine Rolex Submariner Date bei einer Kölner Händlerin erworben. Nachdem der Käufer zunächst vertröstet wurde, wollte die Händlerin ganz vom Kaufvertrag zurücktreten. Das führte zu einem Prozess vor dem Landgericht, der tatsächlich für den Käufer gut ausgehen sollte. Der Richter sprach diesem einen hohen Schadensersatz zu.

Kölner Rolex-Händlerin spricht von Lieferverzögerung

Der Kläger hatte die Luxus-Uhr über die Website der Uhrenhändlerin bestellt. „Fünf Tage später informierte die Händlerin den Kläger darüber, dass es zu Lieferverzögerungen aufgrund der allgemeinen Marktlage und der Corona-Situation komme“, heißt es seitens des Gerichts. In einer weiteren Mail sprach die Händlerin davon, Rolex habe die Uhr aus dem Sortiment genommen.

Zunächst habe die Verkäuferin sich noch um Ersatz bemühen wollen, dann habe sie die Bestellung komplett storniert. Zur Verwunderung des Käufers, der extra einen Kredit aufgenommen hatte, bot die Händlerin die Rolex aber weiterhin in ihrem Online-Shop an – mittlerweile jedoch für 21.990 Euro. Angeblich, weil die Beschaffungskosten für die Händlerin gestiegen seien.

Kunde bestellt Rolex für höheren Preis nochmal

Offenbar fokussiert auf genau dieses Modell bestellte der Kunde daraufhin die Rolex zum höheren Preis. Allerdings nur, um von der Händlerin die Differenz von 6000 Euro zum Ursprungsangebot zurückzufordern. Als diese sich weigerte, schließlich habe sie ihr Möglichstes getan, um die Uhr zum vereinbarten Preis zu beschaffen, reichte der Käufer Klage beim Landgericht ein.

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Das Gericht stimmte dem Kläger teilweise zu. Die Händlerin sei verpflichtet gewesen, dem Kunden die gekaufte Rolex-Uhr zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern. Das vorgebrachte Argument, die Uhr sei an einen anderen Kunden verkauft und somit „nicht vorrätig“ gewesen, zähle nicht, da sie selbst die Uhr auf ihrer Website zu einem höheren Preis angeboten habe.

Kölner Landgericht spricht Käufer Schadensersatz zu

Statt der verlangten 6000 Euro soll der Käufer aber nur 2760 Euro erhalten. Denn der Käufer hätte sich laut Urteil bemühen müssen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Statt die Uhr für den neuen Preis bei derselben Händlerin zu kaufen, hätte der Kunde sich demnach auch bei anderen Händlern nach womöglich günstigeren Angeboten umschauen müssen.

Im Gerichtsverfahren hatte die Uhrenhändlerin ein Angebot eines deutschen Händlers mit Echtheitsgarantie und Originalpapieren vorgelegt, die Rolex Submariner Date wäre demnach auch für 18.750 Euro zu haben gewesen. Die Differenz zu dieser Summe muss die Händlerin aber nun herausgeben, sollte das Urteil (Aktenzeichen: 5 O 140/21) rechtskräftig werden.