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Kölner bestreitet VorwürfeSchülerin zeigt Stiefvater wegen Vergewaltigung an

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Eine Kölner Schülerin hat ihren Stiefvater wegen Vergewaltigung angezeigt.

Köln – Eine Schülerin aus dem Linksrheinischen hat ihren Stiefvater wegen Vergewaltigung angezeigt. An zwei verschiedenen Tagen in den Herbstferien habe der 54-Jährige das 17-jährige Mädchen laut Anklage missbraucht. Seit Donnerstag muss sich der Mann vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Vorwürfe waren im Rahmen eines Polizeieinsatzes in der Wohnung aktenkundig geworden.

Vorwürfe bei Polizeieinsatz in Wohnung offenbart

Der Einsatz der Polizei im Oktober 2020 lief zunächst unter dem Stichwort „häusliche Gewalt“. Eine Frau hatte die Beamten verständigt, nachdem ihr Mann sie tätlich angegriffen haben soll. Den Mut zum Notruf fand sie offenbar, nachdem der Beschuldigte auf dem Sofa im Wohnzimmer der gemeinsamen Wohnung eingeschlafen war. Doch schnell kamen weitere Vorwürfe auf.

Die Frau wies nämlich ihre Tochter an, den Polizisten „von der Sache“ zu erzählen. Erst am selben Tag habe das Mädchen sich der Mutter offenbart, was ihr eine Woche zuvor geschehen sei. Nämlich, dass der langjährige Stiefvater sie zweimal zum Oralverkehr gezwungen. Laut Anklage erscheint dies als eine Art von Machtdemonstration, da das Mädchen sich zuvor „unangemessen“ verhalten habe.

Kölner Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Verteidiger Christian Mertens sagte zum Prozessauftakt, dass sein Mandant sich zu den erhobenen Vorwürfen nicht äußern wolle. „Er möchte das so verstanden wissen, dass er die Tat nicht begangen hat und unschuldig ist“, führte der Anwalt aus. Demnach habe sich die Stieftochter den angeklagten Sachverhalt ausgedacht und im Umkehrschluss einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht.

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Allerdings sollen Spermaspuren auf einem T-Shirt und dem Bademantel der Schülerin den Angeklagten belasten, DNA-Gutachten sollen im Verlauf des Prozesses eine Rolle spielen. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen viele Jahre Gefängnis. In Untersuchungshaft befindet er sich aber derzeit nicht.

Stieftochter verlangt Schmerzensgeld

Opfer-Anwältin Birgit Rosenbaum stellte in der Verhandlung einen Antrag auf Schmerzensgeld und berichtete, dass die Mandantin einen Psychologen aufgesucht habe. Schwer zu schaffen mache es ihr auch, dass ihre Mutter mittlerweile wieder Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen habe. Das Mädchen habe daher die Wohnung verlassen, lebe mittlerweile in einer Einrichtung.

Auch der Angeklagte hatte berichtet, er und seine Ehefrau hätten sich wieder angenähert. Auch zum Wohl der beiden gemeinsamen Kinder im Grundschulalter. Er hole die Kinder jeden Freitag von der Schule ab, gehe mit ihnen in die Stadt, um etwas zu essen oder ihnen Spielzeug zu kaufen. Manchmal ließe ihn seine Frau danach auch in die Wohnung. Ein Urteil in dem Fall soll Anfang Februar fallen.