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Kurse in Kölner BädernSchwimmlehrer gesteht sexuelle Handlungen an zwei Jungen

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Der Angeklagte und ehemalige Schwimmlehrer Martin W. (38) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Ein Geständnis, das keins war. So lässt sich die Aussage des ehemaligen Schwimmlehrers Martin W. zusammenfassen, der sich wegen sexuellen Missbrauchs zweier junger Mitglieder seines Schwimmvereins vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Hatte der 38-Jährige die schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft über Verteidiger Hans Jürgen Auer zunächst eingeräumt, so ruderte der IT-Techniker und Hobbymusiker im Laufe seiner Vernehmung immer weiter zurück.

Seit der Kindheit im Schwimmverein aktiv

Seit seiner Kindheit war der Angeklagte in dem Schwimmverein aktiv, der wöchentliche Kurse unter anderem im Agrippabad und im Ossendorfbad anbietet. Im Laufe der Jahre hatte der Mann verschiedene Ämter übernommen, er war Trainer, Jugendwart und zuletzt technischer Leiter. Die Vorwürfe datieren aus den Jahren 2011 bis 2013. Erst Jahre später hatten sich die geschädigten Brüder, geboren in den Jahren 1998 und 1999 offenbart, sodass es zu polizeilichen Ermittlungen kam.

Laut Anklage soll sich der damalige Schwimmtrainer im Juni 2011 bei einem Freizeitwochenende des Vereins auf einem Campingplatz in Rodenkirchen an dem damals elfjährigen Opfer vergangen haben. „Er hat ihn in ein Gespräch über Sexualität verwickelt und gebeten, ihn in einen Abstellraum zu begleiten“, sagte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt am Mittwoch. Dann habe der Mann den Oralverkehr bei dem Jungen vollzogen, ebenso abends im Wohnmobil des Angeklagten.

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Kölner suchte privaten Kontakt zu Jungen

In der Folgezeit soll Martin W. immer mehr den privaten Kontakt zu dem jungen Vereinsmitglied gesucht und ihn in seine Wohnung in der Kölner Altstadt eingeladen haben. Nachdem man einen Actionfilm geschaut hatte, soll der Angeklagte den Jungen erneut missbraucht haben. Der Junge soll sich danach von dem Trainer distanziert, diesen letztlich aber wieder besucht haben. Der Mann habe sich für die Vorfälle entschuldigt, sei aber gegen den Willen des Opfers wieder übergriffig geworden.

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Laut Anklage verließ der Junge danach den Verein, um sich endgültig von dem Angeklagten zu distanzieren. Danach soll dessen anderthalb Jahre älterer Bruder in den Fokus des Schwimmlehrers gerückt sein. „Es erfährt niemand“, soll der Angeklagte bei einem Besuch des Jungen gesagt haben, der sich gegen sexuelle Handlungen gesträubt haben soll. Im Rahmen eines Schwimmseminars in Sundern im Sauerland kam es zu weiteren Übergriffen, Täter und Opfer bewohnten ein Zimmer.

Angeklagter spricht von freiwilligen Handlungen

Hatte der Anwalt den Kerninhalt der Anklage für seinen Mandanten eingeräumt und gesagt, dass dieser sich schäme, so klang das seitens des Mandanten auf Nachfrage von Richterin Sibylle Grassmann ganz anders. Weder seien die Jungen seiner Einschätzung nach zum Zeitpunkt der Taten unter 14 Jahre alt gewesen, noch hätten sie sich gegen die sexuellen Handlungen gewehrt. Alles sei einvernehmlich geschehen, sagte der 38-Jährige, „sie haben selbst die Hose runtergezogen.“

Auf die Frage der Richterin, ob er denn grundsätzlich gewusst habe, wie alt die Vereinsmitglieder wären, sagte der Angeklagte: „Leider haben die Kinder ja ihr Alter nicht auf der Stirn tätowiert.“ Die geschädigten Brüder habe er im Schwimmverein auch nie selbst trainiert, höchstens mal ausgeholfen. Auch zu weiteren Mitgliedern habe er einen engeren Kontakt gepflegt, „aber nie sexuell.“ Als ihm die Sache „zu heikel“ geworden sei, habe er sich aus dem Verein zurückgezogen, erst 2020 trat er aus.

Da der ehemalige Schwimmlehrer völlig abweichend zur Anklageschrift lediglich freiwilligen Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen unter 16 Jahren eingeräumt hat, was im äußersten Fall sogar straffrei sein kann, werden die Geschädigten laut Richterin definitiv vor Gericht aussagen müssen. Das wollte der Angeklagte laut eigener Aussage vermeiden. Möglich erscheint es, dass sich die sieben angeklagten Taten dann lediglich als Spitze des Eisbergs herausstellen könnten.