Der Betreiber der Werkstatt musste sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Die Hauptverhandlung ergab jedoch ein völlig unklares Bild.
Wurde er angefahren?Senior stürzt in Werkstatt und stirbt – Kölner Automechaniker auf der Anklagebank
Nach dem tragischen Tod eines Seniors musste sich am Montag der Betreiber einer Autowerkstatt vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Laut Anklageschrift habe der Mechaniker sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, indem er ein Auto von einer Rampe bewegt und seinen Kunden dabei touchiert habe. Die Hauptverhandlung ergab jedoch letztlich ein völlig unklares Bild.
Köln: Senior stürzte in Autowerkstatt
Am Morgen des 10. Januar vergangenen Jahres hatte der 83-Jährige sein Auto in die Werkstatt des Angeklagten gebracht und diesem die Schlüssel übergeben. In einer Stunde sei der Wagen fertig, hatte der Betreiber gesagt. An der Hebebühne stand noch ein Cabriolet der Marke Volkswagen, das der Mechaniker zunächst wegschieben musste. „Mit Schwung über die Schwelle“, so die Anklage.
Beim Schieben habe der Betreiber sich nicht vergewissert, „dass andere nicht gefährdet sind“, erklärte der Staatsanwalt, und somit die nötige Sorgfalt vermissen lassen. So habe er seinen Kunden übersehen, ihn mit dem VW berührt, sodass dieser gestürzt sei. Der 83-Jährige zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, kam ins Krankenhaus und starb letztlich an einer Lungenentzündung.
Kölner Rechtsmediziner schloss Sturz ohne Fremdeinwirkung nicht aus
Auslöser der Entzündung soll ein Krankenhauskeim sein, den sich der Senior im St. Vinzenz-Hospital in Nippes zugezogen hatte. Eine nicht ungewöhnliche Begleiterscheinung eines Klinikaufenthalts nannte das der beim Prozess anwesende Rechtsmediziner. Für ihn war die Kausalkette klar: Ohne den Unfall in der Werkstatt wäre der Senior definitiv nicht verstorben.
Der Rechtsmediziner sorgte jedoch gleichzeitig für die Entlastung des Angeklagten. So konnte dieser nicht ausschließen, dass der mobil eingeschränkte Senior sich womöglich ob des heranrollenden Autos lediglich erschreckt habe und daraufhin gestürzt war. So fehlte etwa eine „Anprallmarke“, die aufgrund der geringen Geschwindigkeit des möglichen Aufpralls allerdings ohnehin nicht zu erwarten gewesen sei.
Keine Strafe für den angeklagten Automechaniker
Der Tochter des Verstorbenen hatte der KfZ-Mechaniker zwar geschildert, dass er ihn möglicherweise mit dem Cabriolet „angetitscht“ habe. Das sei aber nur seine Vermutung gewesen, schilderte der Mann im Prozess. Die Tochter selbst konnte mit ihrem Vater nicht mehr über die Unfallursache sprechen. Bei einem kurzen Telefonat aus dem Krankenhaus heraus habe er nur gesagt: „Ich bin nicht schuld.“
Der Angeklagte berichtete, dass ihm der Vorfall bis heute Alpträume bereite. Er habe diesen zum Anlass genommen, seine Werkstatt nach 32 Jahren zu schließen. Am Ende des Prozesses blieb die Schuldfrage offen. Die Richterin stellte das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten ohne Auflagen ein. Auch, weil keine Vorstrafe vorlag. Der Angeklagte und die Tochter des Verstorbenen reichten sich nach dem Prozess die Hand.