Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes sitzt ein 26-Jähriger in Köln auf der Anklagebank.
Prozessauftakt im LandgerichtWegen Sex-Verbot in Kölner Werkstatt – Betreuer fast erwürgt
Mit einem mutmaßlichen Mordversuch in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung muss sich seit Mittwoch eine Schwurgerichtskammer in Köln beschäftigen. Beschuldigt ist ein 26-jähriger Mitarbeiter der Einrichtung, der laut Anklage einen pädagogischen Betreuer töten wollte. Aus Wut darüber, dass dieser sexuelle Handlungen unterbunden hatte.
Köln: Beim Sex im Aufenthaltsraum erwischt
Nach den Ausführungen der Staatsanwältin kam es vergangenen November an einem Vormittag im Aufenthaltsraum der Werkstatt im Rechtsrheinischen zu einvernehmlichem Sex zwischen dem Angeklagten und einer Frau, die ebenfalls in der Einrichtung gearbeitet hat. Der Betreuer erwischte die beiden und unterband weitere sexuelle Handlungen zwischen den Beschäftigten.
Der Mann soll darüber so in Rage geraten sein, dass er am Nachmittag das Büro des Betreuers gestürmt und dort randaliert haben soll. Er soll Büromaterialien beschädigt, gegen einen Schrank mit Medikamenten geschlagen und sich so selbst an der Hand verletzt haben. Während die Wunde des Mannes versorgt wurde, suchte der Betreuer die Leitung auf, um den Vorgang zu melden.
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Betreuer laut Anklage in Würgegriff genommen
Zurück in seinem Büro wollte der Pädagoge dann laut Anklage einen Bericht über den Vorfall schreiben, „dazu saß er mit dem Rücken zur Tür“. Der Randalierer sei danach wieder aufgetaucht und habe sich dem arglosen Betreuer von hinten genähert. „Um ihn zu töten“, so erklärte die Staatsanwältin, habe der Angeklagte den Betreuer dann in einen festen Würgegriff genommen.
Laut Anklage folgte ein Todeskampf, der Betreuer habe sich heftig gewehrt, sodass beide Männer zu Boden fielen. Mit den Beinen habe der Angeklagte daraufhin sein Opfer fixiert und immer fester zugedrückt. Er werde ihn jetzt töten, soll der 26-Jährige seinem Betreuer angekündigt haben. Ein Zeuge konnte den Griff letztlich lösen. Er soll dem Täter einen Daumen ins Auge gerammt haben.
Köln: Angeklagter will sich zu den Vorwürfen äußern
Der Angriff auf den Betreuer sei akut lebensbedrohlich gewesen, der Mann hatte laut Anklageschrift bereits Einblutungen in den Augen erlitten. Dem mutmaßlichen Täter mit leichter Intelligenzminderung droht nun die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Er habe eine verminderte Impulskontrolle und ist laut Staatsanwältin eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Der Verteidiger kündigte beim Prozessauftakt eine Einlassung für den nächsten Verhandlungstag an. Dem Angeklagten würde es aber sehr schwerfallen, sich zu äußern, „aufgrund des Umstandes, dass mein Mandant so ist, wie er ist“, sagte Anwalt Jörg Hardies. Es sei auch nicht einfach, mit diesem ein simples Gespräch zu führen. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil Anfang Juli erwartet.