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Freispruch gefordertKölner Anwältin hält Vergewaltigung in Pizzeria für erfunden

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Verteidigerin_Blazevska-Gkiztavidis

Die Kölner Verteidigerin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis vertritt den Angeklagten.

Köln – Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage haben am Dienstag vor dem Kölner Landgericht einen Freispruch für einen 42-jährigen Pizzabäcker gefordert, dem vorgeworfen wurde, seine 23-jährige Nichte vergewaltigt zu haben. Die Verkäuferin hatte im Zeugenstand entscheidende Details verschwiegen und sogar nachweislich gelogen. Glauben könne man ihr nicht mehr.

Anwältin: Fünf Monate unschuldig in U-Haft

Verteidigerin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis stellte in ihrem Plädoyer heraus, dass ihr Mandant fünf Monate unschuldig in Untersuchungshaft in der JVA Ossendorf gesessen habe. „Hier wurde menschlicher Schaden verursacht“, sagte die Anwältin. Der vierjährige Sohn etwa habe seinen Vater schmerzlich vermisst, von einem auf den anderen Moment sei er einfach weg gewesen.

„Wer sich sowas ausdenkt, der ist kein Opfer, sondern Täterin“, sagte die Verteidigerin in Richtung der Anzeigenerstatterin. Diese habe den Partner der Tante, mit dem sie eine intime Beziehung geführt hatte, wissentlich falsch beschuldigt. „Und als das Lügenkonstrukt hier vor Gericht aufgeflogen ist, da hat sie behauptet, mein Mandant habe sie erpresst“, so Blazevska-Gkiztavidis.

Zeugin verstrickt sich in Lügenkonstrukt

Tatsächlich hatte die Nebenklägerin im Zeugenstand gesagt, lediglich eine freundschaftliche Beziehung mit dem Onkel gepflegt zu haben. Erst auf Nachfrage der Verteidigerin gab sie die Affäre zu. Dass sie vergewaltigt worden sei, daran hielt die Zeugin aber fest. Sie habe schwer geblutet und unter Verstopfung gelitten. Eine Ärztin der Uniklinik hatte indes keine Verletzungen festgestellt.

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Bei der Polizei hatte die Verkäuferin zudem ausgesagt, sie sei vom Onkel und dessen mitangeklagten Freund zuvor regelrecht abgefüllt worden. Im Zeugenstand sagte sie, sich am angeblichen Tatort, einer Pizzeria, selbst einen Drink gemixt zu haben. „Die Lügen gingen immer weiter“, so die Anwältin, die nicht nur Freispruch, sondern auch Haftentschädigung für den Mandanten forderte.

Oberstaatsanwältin: Im Zweifel für den Angeklagten

In der Vergangenheit soll die 23-Jährige sich bereits einen Hirntumor ausgedacht haben, wie ihre Ex-Freundin im Zeugenstand berichtet hatte. „Sie leidet unter Verlustängsten“, sagte die Zeugin. In der angeblichen Tatnacht hatte es einen Streit unter den Frauen gegeben. Der Vorwurf steht im Raum, die Verkäuferin habe die Vergewaltigung erfunden, um ihre Freundin wieder an sich zu binden.

Oberstaatsanwältin Almut Breitenbach führte in ihrem Plädoyer lediglich auf, die Zeugin habe die Affäre zum Onkel verschwiegen und sei damit unglaubwürdig. Der Angeklagte sei daher im Zweifel freizusprechen, nicht aber aufgrund erwiesener Unschuld. Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet fasste den Fall so zusammen: „In diesem Verfahren gibt es nur Verlierer.“ Das Urteil fällt am Freitag.