Kölner AmtsgerichtStrafanzeige des Präsidenten gegen Kölner Anwalt eingestellt
Köln – Die Strafanzeige des Kölner Amtsgerichtspräsidenten Henning Banke (65) gegen den bekannten Strafverteidiger Mustafa Kaplan ist im Sande verlaufen. Banke wollte den Anwalt zur Rechenschaft ziehen lassen, nachdem dieser einen für das Gericht unschmeichelhaften Befangenheitsbeschluss veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nun aber ohne Auflagen ein.
Staatsanwaltschaft Köln sieht kein öffentliches Interesse
Obwohl die Anzeige vom Präsidenten des Amtsgerichts höchstpersönlich stammte, sieht die Kölner Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse in dem Fall. Auch wenn der Tatbestand der „verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ nach ersten Ermittlungen erfüllt sei, wäre eine mögliche Schuld als gering anzusehen. Daher beerdigte die Behörde den Fall ohne Aufklärung.
Interessant erscheint der Aspekt, dass das Amtsgericht im Zuge einer Anhörung bei der Staatsanwaltschaft der Einstellung nicht entgegentrat und somit freiwillig auf eine zum Anzeigezeitpunkt laut Gerichtssprecher Wolfgang Schorn angestrebte rechtliche Klärung verzichtet. Durch die Einstellung des Verfahrens gilt für Anwalt Kaplan weiterhin die Unschuldsvermutung.
Kölner Amtsgericht hatte Dokument selbst veröffentlicht
„Eine rechtliche Bewertung durch die Staatsanwaltschaft ist erfolgt. Die Frage der Strafe war für das Amtsgericht Köln nicht handlungsleitend“, erklärt Sprecher Schorn auf Anfrage. Nun sei klar, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Rechtsauffassung des Amtsgerichts zur Unzulässigkeit der Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke in nicht abgeschlossenen Strafverfahren teile. Damit sei man zufrieden.
Die Zustimmung zur Einstellung sei laut Schorn ausdrücklich nicht erfolgt, um eigene Mitarbeiter des Amtsgerichts zu schützen, gegen die die Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt. Besagten Beschluss hatte das Amtsgericht nach Anzeigenerstattung nämlich auch selbst im Internet in der Justiz-Datenbank des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht – ein peinliches Versehen.
Der Befangenheitsbeschluss hatte einen lautstarken Disput einer Richterin mit Verteidiger Kaplan zum Gegenstand, im Verlauf dessen die Vorsitzende dem Anwalt mit einem Rauswurf aus dem Verhandlungssaal drohte. Kaplan entfernte die Richterin mit seinem Befangenheitsantrag erfolgreich aus dem Verfahren und ließ den Beschluss einem Internet-Blog zwecks Veröffentlichung zukommen.
Kölner Strafverteidiger nicht erfreut über die Einstellung
Mustafa Kaplan zeigte sich auf Anfrage nicht erfreut über die Einstellung. Da die Staatsanwaltschaft ja offenbar von einer möglichen Schuld ausgehe, hätte er den Sachverhalt lieber vor Gericht geklärt gewusst und einen Freispruch erzielt, „wenn nötig durch alle Instanzen.“ Zumal selbst der Bundesgerichtshof immer wieder Zwischenentscheidungen in Strafverfahren veröffentliche.
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„Das Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft mit der Anzeige in eine missliche Lage gebracht“, sagt Kaplan. Der ebenfalls angezeigte Blog-Betreiber Detlef Burhoff, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Hamm, wirft der Staatsanwaltschaft Köln sogar vor, mit der schwammigen Einstellung „gekniffen“ zu haben. Das weist Behördensprecher Ulrich Bremer zurück; die Entscheidung sei sachgerecht und angemessen.
Das Amtsgericht teilt auf Nachfrage mit erneut Strafanzeige erstatten zu wollen, sollte ein ähnlicher Fall wieder auftreten.