Wohnen in KölnStadt verfehlt Ziel im sozialen Wohnungsbau deutlich
- Die Stadt Köln hat 2019 ihr Ziel im sozialen Wohnungsbau verfehlt: Statt der geplanten 1000 Wohnungen sind effektiv nur 362 entstanden.
- Insgesamt geht der Bestand sozialer Wohnungen in Köln seit 30 Jahren zurück.
- Im vergangenen Jahr ist in den Bezirken Innenstadt, Chorweile und Rodenkirchen keine einzige sozial gebaute Wohnung entstanden.
Köln – Der öffentlich geförderte Wohnungsbau blieb im vorigen Jahr erneut unter den von der Politik gesetzten Zielen. Stadtweit sind insgesamt 756 Wohneinheiten mit einer Mietpreisbindung errichtet worden. Das geht aus einer Mitteilung des Sozialdezernenten Harald Rau an den Planungsausschuss hervor, mit der er eine Anfrage der SPD beantwortet. Da im selben Zeitraum 394 Wohnungen aus der Bindung gefallen sind, ist die Gesamtzahl der Sozialwohnungen lediglich um 362 gestiegen.
Das schwarz-grüne Bündnis im Stadtrat hatte in seinem Koalitionsvertrag mehr günstigen Wohnraum angekündigt. „Ziel ist der Bau von mindestens 1000 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau pro Jahr, darunter ein hoher Anteil barrierefreier, behinderten- und seniorengerechter Wohnungen“, heißt es in der 2016 beschlossenen Vereinbarung. Der Mieterverein hält 2000 geförderte Wohnungen für nötig.
Bestand wird stetig kleiner
Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen wurden 2019 im Stadtbezirk Ehrenfeld fertiggestellt, insgesamt waren es 270. In Lindenthal sind 152 Wohneinheiten entstanden, in Mülheim 133 , in Kalk 97 und in Porz 89. In der Innenstadt, Chorweiler und Rodenkirchen ist dagegen keine einzige hinzugekommen.
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Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Köln in den zurückliegenden 30 Jahren deutlich zurückgegangen. Gab es Anfang der 1990er Jahren noch einen Anteil von gut 20 Prozent Sozialwohnungen in der Stadt, betrug der Ende 2019 nur noch 6,8 Prozent. Zu dem Zeitpunkt gab es nach Angaben der Stadtverwaltung insgesamt 563 145 Wohnungen in Köln.
Wie Dezernent Rau den Ratsfraktionen weiter mitteilt, erteilte die Stadtverwaltung im vorigen Jahr 234 Genehmigungen zum Abbruch von Wohneinheiten. „Die Genehmigungen enthalten immer eine Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist den Abbruch vorzunehmen und den Ersatzwohnraum zu erstellen“, so Rau.