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Im Kölner GerichtAngeklagter macht Zeugin Heiratsantrag, um Aussage zu verhindern

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Mit einem Heiratsantrag im Gerichtssaal hat ein Angeklagter offenbar versucht, die Aussage einer Zeugin zu verhindern. Dem Mann wird vor dem Landgericht versuchter Mord vorgeworfen, nachdem er den Liebhaber seiner Partnerin in den Königsforst gelockt haben soll und fast getötet hatte. Der Richter wertete den Antrag aber als Schauspiel.

Zeugin berief sich auf Verlöbnis mit dem Täter

Die 32-jährige Zeugin sollte zu möglichen Hintergründen der Bluttat im Wald aussagen, berief sich aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mit dem Angeklagten verlobt sei. Ein erster Heiratsantrag soll bereits vor anderthalb Jahren erfolgt sein, auf der spanischen Insel Ibiza, wo sich das Paar kennen gelernt und fortan eine Fernbeziehung geführt hatte.

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Bereits beim Prozessauftakt hatte Richter Peter Koerfers eine WhatsApp-Nachricht der Frau an den Angeklagten vor dessen Festnahme zitiert: „Es ist aus!“ Der Vorsitzende sah das Verlöbnis damit als gelöst an, demnach sollte die Zeugin aussagen, sie habe kein Recht zu schweigen. Daran sollte auch die Tatsache nichts ändern, dass das Paar eine gemeinsame Tochter hat.

Der Verteidiger des Angeklagten und der Rechtsbeistand der Zeugin protestierten, doch der Richter blieb bei seiner Meinung. Da zog der Angeklagte nach einer Unterbrechung das vermeintliche Ass aus dem Ärmel und erneuerte seinen Heiratsantrag einfach. Die Zeugin nahm diesen scheinbar gerührt an. Und wollte daraufhin weiterhin nicht aussagen.

Richter akzeptiert neuen Heiratsantrag nicht

Wieder schritt der Richter ein. Koerfers akzeptierte das neue Verlöbnis nicht, und sah den Antrag als „rein taktisch an, damit die Zeugin nicht aussagen muss.“ Unter Protest sagte die Frau dann letztlich doch zu ihrer Beziehung aus. Zum Tatvorwurf selbst konnte sie ohnehin nichts beitragen, da sie bei der Attacke des Angeklagten auf ihren Liebhaber im Wald schlichtweg nicht dabei war.

Die Beharrlichkeit von Richter Koerfers könnte später noch den Bundesgerichtshof auf Prüfung der Rechtmäßigkeit beschäftigen. Denn dass es auch anders geht, zeigt ein Fall vor dem Landgericht Bonn. Hier hatte der Richter vergangenen September ein im Gerichtssaal geschlossenes Verlöbnis sofort akzeptiert, die Zeugin – die vom Angeklagten schwer misshandelt worden sein soll – musste nicht aussagen.