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Urteil gefallenKölner Tischlerin klagte gegen Äußerung von Handwerkskammer-Chef

Lesezeit 2 Minuten

Tischlerin Katharina Müller war empört über Wollseifers Äußerungen.

Köln – Im Rechtsstreit zwischen einer Kölner Tischlerin und Hans Peter Wollseifer, dem Präsidenten der Handwerkskammer Köln und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), hat das Landgericht am Dienstag das Urteil verkündet. Es hat die Klage der 33-jährigen Handwerkerin Katharina Müller gegen den ZDH abgewiesen.

Dass die 31. Zivilkammer so entscheiden würde, war nach der Güteverhandlung im März, die ohne eine Einigung endete, zu erwarten gewesen (hier lesen Sie mehr). Die Tischlerin hatte an öffentlichen Äußerungen Wollseifers im Januar 2019 Anstoß genommen.

Kölner Tischlerin fühlt sich als unseriös verunglimpft

Handwerkskammer PK

Hans Peter Wollseifer (r.), Präsident der Handwerkskammer Köln. (Archivbild)

In einem Statement zur Forderung nach Wiedereinführung der Meisterpflicht in zahlreichen Berufen hatte der ZDH-Präsident unter anderem angemerkt, viele Solo-Selbstständige würden angeben, dass sie weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr haben, müssten deshalb ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und könnten so „ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen“.

Zudem würden viele Solo-Selbstständige nicht fürs Alter vorsorgen, weder Kranken- noch Unfallversicherung zahlen und könnten daher die Preise drücken.

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Müller, die nach eigenen Angaben zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit weniger als 17.500 Euro im Jahr einnahm, sah sich als unseriös verunglimpft und „in die Nähe von Kriminellen gerückt“. Michael Waschkau, stellvertretender Vorsitzender der 31. Zivilkammer, hat nun geurteilt, die Worte Wollseifers seien vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Das Statement stelle einen „Debattenbeitrag“ zur Diskussion über die Wiedereinführung der Meisterpflicht dar. Die Äußerungen seien zugespitzt, aber nicht als „herabsetzend“.