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Als kriminell diskreditiert?Kölnerin klagt gegen Äußerung von Handwerkskammer-Chef

Lesezeit 4 Minuten

Tischlerin Katharina Müller war empört über Wollseifers Äußerungen.

Köln – Die Kölner Tischlerin Katharina Müller sieht sich von Hans Peter Wollseifer, dem Präsidenten der Handwerkskammer zu Köln und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), herabgewürdigt. Pauschal habe er in seiner Eigenschaft als ZDH-Chef in einem öffentlichen Statement vom Januar 2019 die Solo-Selbstständigen – und damit auch sie – als unseriös verunglimpft und „in die Nähe von Kriminellen gerückt“.

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Im Mai 2019 schickte sie ihm eine Abmahnung. Außerdem forderte sie ihn über ihre Anwältin Simone Baiker auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wollseifer lehnte dies ab. Überdies erhob der ZDH Widerklage.

Güteverhandlung vor dem Kölner Landgericht

Am Dienstag kam es zur Güteverhandlung vor dem Kölner Landgericht. Auch wenn Michael Waschkau, stellvertretender Vorsitzender der 31. Zivilkammer, deutlich machte, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg, nahm die Tischlerin sie nicht zurück.

In jenem Statement hatte sich Wollseifer zur Forderung nach Wiedereinführung der Meisterpflicht in vielen Berufen geäußert und „Wettbewerbsverzerrungen“ angeprangert: „Viele Solo-Selbstständige geben an, dass sie weniger als 17 500 Euro Umsatz haben, damit müssen sie dann den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen. Viele Solo-Selbstständige sorgen nicht fürs Alter vor und zahlen keine Kranken- und Unfallversicherung. Dadurch können sie ganz andere Preise kalkulieren und nochmal fast 40 Prozent günstiger anbieten. An vielen Stellen läuft es in die falsche Richtung. Das sollte begradigt werde, wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen.“

Verwunderung über Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Müller war empört. Nach ihren Angaben hat sie 2018 angefangen, selbstständig zu arbeiten, zunächst nebenberuflich. Deshalb habe der Jahresumsatz unter 17 500 Euro gelegen. Seit 2019 übe sie den Beruf in Vollzeit aus, so dass sie diese Schwelle überschritten habe; seit Anfang dieses Jahres sei sie umsatzsteuerpflichtig. Trotzdem nimmt die 33-Jährige weiter Anstoß an den Äußerungen.

Zum Schritt, eine Abmahnung zu schicken, hat sie über den Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker erklärt, seinerzeit hätten sich viele Kunden ohnehin über ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer gewundert. „Da brauche ich nicht dazu noch einen Handwerksfunktionär, der mich – sachlich völlig falsch – als Schwarzarbeiterin und Steuerhinterzieherin diskreditiert!“

„Wir wollen ein Urteil“

Rechtsanwalt Oliver Brexl, der den ZDH vertritt, sprach am Dienstag unter anderem von „Rechtsmissbrauch“. Mit Blick auf die Zuschauer im Saal sagte er, die Tischlerin verfolge kein individuelles Interesse, sondern ziele auf die Öffentlichkeit. „Dass die Klägerin in fremdem Interesse tätig wird, kann ich nicht erkennen“, hielt Richter Waschkau dem entgegen.

Wollseifers Äußerungen sieht er allerdings vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie seien ein verbandspolitischer Debattenbeitrag zum Thema Meisterpflicht. Es sei das gutes Recht des Präsidenten einer Organisation des Handwerks, auf diese Weise öffentlich Position zu beziehen. Zudem habe er nicht alle Solo-Selbstständigen abgewertet und sich auch nicht konkret auf die Klägerin bezogen.

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Als „kritischsten Punkt“ hob er den nachteiligen Vergleich mit „seriös arbeitenden Handwerksbetrieben“ hervor. Doch der sei im „Gesamtkontext“ zu sehen, im Zusammenhang mit anderen Abschnitten des Statements. Alles in allem hielten sich die Äußerungen im Rahmen eines „größtmöglichen Grundrechtsschutzes“. Am Ende zog Rechtsanwalt Brexl die Widerklage, der Waschkau ebenfalls keinen Erfolg in Aussicht gestellt hatte, zurück. Anwältin Baiker aber lehnte eine gütliche Einigung ab: „Wir wollen ein Urteil.“ Das soll am 21. April verkündet werden. Der ZDH mochte sich am Dienstag mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.